Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), deren wesentliche Anforderungen am 12. August 2026 in Kraft treten, führt wesentliche Änderungen ein, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in der Europäischen Union Verpackungen herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen. Künftig werden mehr Unternehmen als bisher davon betroffen sein, da länderspezifische Schwellenwerte wie in Belgien und den Niederlanden keine Anwendung mehr finden.
Was bedeutet dies für mich, wenn ich nach Belgien oder in die Niederlande verkaufe?
Unter den vielfältigen Änderungen werden lokale Schwellenwerte in den Mitgliedstaaten nicht mehr gültig sein. Das bedeutet, dass ab dem 12. August 2026 auch Hersteller, die weniger als 300 kg Verpackungen auf dem belgischen oder weniger als 50 Tonnen Verpackungen auf dem niederländischen Markt in Verkehr bringen, zur Registrierung Ihres Unternehmens und Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen verpflichtet sind.
Kann ich mich bereits einer Organisation für Herstellerverantwortung in Belgien oder den Niederlanden anschließen?
Die Herstellerorganisationen (Producer Responsibility Organisations bzw. PROs) in Belgien und den Niederlanden sind dabei, sich an die gesetzlichen Änderungen anzupassen. Für kleine und mittlere Hersteller wird voraussichtlich eine vereinfachte Mengenmeldung gelten. Wir informieren Sie, sobald die PROs die Anpassungen vorgenommen haben. Sie können ab sofort take-e-way kontaktieren, um Ihre Registrierung rechtzeitig zu beantragen. Die take-e-way Beratung steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.



