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Kennzeichnungspflicht für B2B Geräte ab 01.01.2023

Das EU-Recht verlangt eine entsprechende Kennzeichnung aller Geräte, also auch solcher aus dem B2B-Bereich.

Achtung, nicht vergessen: Wie take-e-way bereits berichtete, müssen B2B-Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein, wenn sie ab dem 01.01.2023 in Verkehr gebracht werden. Bisher müssen ausschließlich solche Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden, wenn diese in privaten Haushalten genutzt werden können (Geräte, für die eine Garantie i.S.v. § 7 Abs. 1 ElektroG vorliegen muss). Das EU-Recht verlangt allerdings eine entsprechende Kennzeichnung aller Geräte, also auch solcher aus dem B2B-Bereich. Für Geräte, die bis zum 31.12.2022 in Verkehr gebracht wurden, ist eine Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hingegen nicht erforderlich, auch nicht nachträglich.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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presse@take-e-way.de

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