Die Umweltkennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien wurde erneut ausgesetzt: bis zum 31.12.2022. Außerdem dürfen nicht konforme Verpackungen, die am 1. Januar 2023 bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet sind, bis zur Erschöpfung der Lagerbestände vermarktet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Gesetzestext, der in italienischer Sprache vorliegt: Gazzetta Ufficiale
Wenn Sie mehr über die Verpflichtung erfahren möchten, lesen Sie bitte unseren früheren Artikel zu diesem Thema.
Bei allgemeinen Fragen zur Umweltkennzeichnungspflicht steht Ihnen Medine Bayram gerne zur Verfügung: Bitte senden Sie Ihre Fragen an international@take-e-way.de.
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