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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Italien: Umweltkennzeichnungspflicht für Verpackungen bis zum 31.12.2022 ausgesetzt

Die Umweltkennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien wurde erneut ausgesetzt: bis zum 31.12.2022. Weitere Informationen finden Sie im Gesetzestext, der in italienischer Sprache vorliegt.

Die Umweltkennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien wurde erneut ausgesetzt: bis zum 31.12.2022. Außerdem dürfen nicht konforme Verpackungen, die am 1. Januar 2023 bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet sind, bis zur Erschöpfung der Lagerbestände vermarktet werden.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetzestext, der in italienischer Sprache vorliegt: Gazzetta Ufficiale

Wenn Sie mehr über die Verpflichtung erfahren möchten, lesen Sie bitte unseren früheren Artikel zu diesem Thema.

Sollten Sie eine Registrierung in Italien als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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