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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Hersteller sollten WEEE-Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten beobachten

Die Europäische Kommission hat gegenüber take-e-way bestätigt, dass die Länder Bulgarien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Großbritannien die WEEE-Richtlinie inzwischen vollständig umgesetzt haben.

Der späte Referentenentwurf zum ElektroG führt voraussichtlich zu einem Aufschub der Inkraftsetzung bis zum April 2015.

Dies ist insbesondere für die erstmalig betroffenen Hersteller von Photovoltaik-Modulen sehr erfreulich, da sich der Zeitkorridor zur Erfüllung aller damit verbundenen Pflichten deutlich verlängert.

Die Europäische Kommission hat gegenüber take-e-way bestätigt, dass die 10 Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden Maßnahmen zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie ergriffen haben. Eine komplette WEEE-Umsetzung in diesen Ländern ist, sofern nicht bereits erfolgt, jederzeit zu erwarten.

Daher ist es für alle von der WEEE-Richtlinie betroffenen Hersteller, Importeure und Vertreiber bereits jetzt erforderlich, den legalen Verkauf in diesen Ländern sicherzustellen.

take-e-way bietet auf seiner Webseite eine Übersicht der WEEE-Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an, die regelmäßig aktualisiert wird.

Aus unserer Sicht ist anzunehmen, dass der Referentenentwurf des ElektroG weitgehend unverändert umgesetzt wird. Dies ist insbesondere für die PV-Branche erfreulich, da die Rücknahmepflicht der Modulhersteller kostengünstiger abzuwickeln sein wird, als es durch hersteller- oder branchenindividuelle Rücknahmesysteme möglich ist.

take-e-way hat die Erfahrung aus über 3.000 aktiven Kundenverbindungen mit 36 Nationen sowohl bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland als auch bei der Erfüllung der WEEE-Richtlinie in allen Ländern der EU und bietet hierfür seinem kostengünstigen und flexiblen Service an.

take-e-way berät alle betroffenen Hersteller auf dem 29. OTTI Symposium Photovoltaische Solarenergie vom 12. bis 14. März 2014 im Kloster Banz, Bad Staffelstein (Raum 5, 1. Obergeschoss).


Über take-e-way

- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 20 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.000 Unternehmen.


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Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
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Telefax: +49 (0)40/750687-101
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