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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Erweiterte Herstellerverantwortung in Finnland

Heute möchten wir Sie über anstehende Änderungen in Finnland informieren. Diese betreffen Verpackungen, Batterien, Einwegkunststoffe, Luftballons, Feuchttücher, Getränkebecher, Angelausrüstung, Tabakprodukte, Textilien, Kosmetikartikel und Medizinprodukte.

Verpackung: Derzeit sind in Finnland Hersteller von Verpackungen erst ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. € zur Registrierung verpflichtet. Ab dem 01.01.2024 verfällt diese Umsatzgrenze. Demnach muss sich dann jeder Verpackungshersteller, unabhängig seines Jahresumsatzes, in Finnland registrieren.

Batterien: Wie bereits für WEEE wird der Bevollmächtigte auch für ausländische Hersteller, die Batterien und Akkumulatoren in Finnland in Verkehr bringen, verpflichtend. Der Zeitpunkt der Verpflichtung ist derzeit unklar.

Neue Abfallströme: Zwischen 2023 und 2025 werden in Finnland weitere Abfallströme in den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) fallen. Hierbei handelt es sich um Einwegkunststoffe inkl. Luftballons, Feuchttücher, Getränkebecher, Angelausrüstung und Tabakprodukte. Für die Angelausrüstung gilt dies ab dem 01.01.2025, für Tabakprodukte bereits ab dem 31.12.2023.

Außerdem sind künftig weitere Abfallströme in Finnland zu erwarten, wie z.B. Textilien, Kosmetikartikel und Medizinprodukte. Derzeit ist unklar, zu welchem Zeitpunkt diese Abfallströme in den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung fallen werden.

Sollten Sie eine Registrierung in Finnland als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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