Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Erklärung für Verpackungen in Malta

Gemäß den von der maltesischen Umwelt- und Ressourcenbehörde (ERA) festgelegten Anforderungen sind Hersteller von Verpackungen oder Verpackungsmaterial, die jährlich unter 100 kg Verpackungen auf den maltesischen Markt bringen, verpflichtet, ein Erklärungsformular einzureichen.

Verpackungshersteller, die jährlich unter 100 kg Verpackungen auf dem maltesischen Markt in Verkehr bringen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Entsorgungssystem befreit.

Dennoch sind gemäß den von der maltesischen Umwelt- und Ressourcenbehörde (ERA) festgelegten Anforderungen Hersteller von Verpackungen oder Verpackungsmaterial, die jährlich unter 100 kg Verpackungen auf den maltesischen Markt bringen, verpflichtet, ein Erklärungsformular einzureichen. Das Formular kann von der offiziellen Website der Umwelt- und Ressourcenbehörde heruntergeladen werden und ist bei derselben Behörde einzureichen.

Auf Wunsch übermittelt take-e-way das Erklärungsformular in Ihrem Namen an die ERA und hilft Ihnen bei der Überwachung Ihrer Verpackungsumsätze, um die termingerechte Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Sollten Sie eine Registrierung in Malta als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne beim Beratungsteam von take-e-way unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×