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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EPREL: Neue Energiekennzeichnung für Lichtquellen ab 01.09.2021

Ab dem 01.09.2021 ändert sich das Energieetikett für Lichtquellen, auch als Lampen oder Leuchtmittel bekannt. Was der Handel nun konkret zu tun hat, zeigt der BVT (Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V.) in einer übersichtlichen Checkliste.

Ab dem 01.09.2021 ändert sich das Energieetikett für Lichtquellen, auch als Lampen oder Leuchtmittel bekannt. Das Gros der Herstellenden und Importunternehmen hat sich darauf seit Längerem vorbereitet. Sei es, dass Lichtquellen in die EPREL-Datenbank der EU eingetragen wurden und damit QR-Zugangscode und Energieetikett generiert wurden oder dass der Handel mit den neuen Etiketten versorgt wurde.

Was Handelsunternehmen nun konkret zum Stichtag 01.09.2021 zu tun haben, zeigt der BVT (Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V.) in einer übersichtlichen Checkliste. Die Checkliste können Sie, mit freundlicher Genehmigung des BVT, unter diesem Link abrufen:

https://www.take-e-way.de/fileadmin/user_upload/TEW/EPREL/Checkliste_-_neues_EU_Label_Lichtquellen_v3.pdf

Von solch tiefgreifenden gesetzlichen Änderungen wie die Neuetikettierung von Produkten eines ganzen Wirtschaftsbereichs sind alle beteiligten Wirtschaftsakteurinnen und -akteure betroffen. Früh genug die richtigen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, ist entscheidend.

Bewertung bzw. Erstellung der Prüfberichte

Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah. Bei der Bewertung Ihrer Prüfdokumente kann trade-e-bility Sie unterstützen. trade-e-bility informiert Sie zudem frühzeitig über anstehende Veränderungen in der EU-Gesetzgebung, ermittelt die jeweilige Betroffenheit, empfiehlt Umsetzungsmaßnahmen und steht für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung: Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.

Registrierung und Eintragung in die EPREL Datenbank

Sofern Sie Unterstützung bei der Registrierung und Eintragung Ihrer Produkte bzw. Eingabe Ihrer Daten und Dokumente in die EPREL-Datenbank benötigen, steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Unsere Leistungen zum Thema EPREL finden Sie unter: https://www.take-e-way.de/leistungen/eprel-datenbank-service/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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