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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EPREL: Elektrogeräte ohne neues Energielabel abverkaufen

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) erinnert daran, dass ab dem 02.12.2021 Elektrogeräte – ohne neues EU-Energielabel – nicht mehr verkauft werden dürfen. Ist das Gerät zu alt und kann der Hersteller Ihnen auf Nachfrage kein neues EU-Energielabel zur Verfügung stellen, sollten Sie laut Empfehlung des BVT zügig abverkaufen.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) erinnert daran, dass ab dem 02.12.2021 Elektrogeräte – ohne neues EU-Energielabel – nicht mehr verkauft werden dürfen. Betroffen sind Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke, elektronische Displays und Fernseher. Ist das Gerät zu alt und kann der Hersteller Ihnen auf Nachfrage kein neues EU-Energielabel zur Verfügung stellen, sollten Sie laut Empfehlung des BVT zügig abverkaufen.

Registrierung und Eintragung in die EPREL Datenbank

Sofern Sie Unterstützung bei der Registrierung und Eintragung Ihrer Produkte bzw. Eingabe Ihrer Daten und Dokumente in die EPREL-Datenbank benötigen, steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Bewertung bzw. Erstellung der Prüfberichte

Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah. Bei der Bewertung Ihrer Prüfdokumente kann trade-e-bility Sie unterstützen. trade-e-bility informiert Sie zudem frühzeitig über anstehende Veränderungen in der EU-Gesetzgebung, ermittelt die jeweilige Betroffenheit, empfiehlt Umsetzungsmaßnahmen und steht für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung: Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.

Unsere Leistungen zum Thema EPREL finden Sie unter: https://www.take-e-way.de/leistungen/eprel-datenbank-service/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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