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EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

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EPR-Registrierungspflicht für Balkonkraftwerke

Diese müssen in Deutschland im Sinne von Elektrogesetz, Batteriegesetz und Verpackungsgesetz registriert werden und die Kosten für das zukünftige Recycling müssen beim Inverkehrbringen einkalkuliert werden.

Viele Haushalte in Deutschland sind interessiert daran mit einfachen Mitteln selbst Strom zu erzeugen. Gründe dafür sind, Energiekosten zu sparen oder selbst ein Teil der Energiewende hin zur Nachhaltigkeit zu werden. Entsprechend haben viele Unternehmen diesen Trend erkannt und bringen Balkonkraftwerke in den deutschen Markt.

Was ist dabei zu beachten?

Die Bestandteile eines Balkonkraftwerks fallen unter die EPR-Richtlinien (EPR – Extended Producer Responsibility = Erweitere Herstellerverantwortung). Somit müssen diese in Deutschland im Sinne von Elektrogesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsgesetz (VerpackG) registriert werden und die Kosten für das zukünftige Recycling müssen beim Inverkehrbringen einkalkuliert werden.

Die WEEE-Richtline findet ihre Umsetzung im deutschen ElektroG

Folgende Elektrogeräte und deren Marken müssen nach diesem Gesetz registriert sein:

  • Große Photovoltaik Module (regelhaft werden 2 bis 4 Module verkauft, die Leistung eines privaten Kraftwerkes darf derzeit in Deutschland nicht mehr als 600 Watt haben).
  • Wechselrichter, in der Regel Mikrowechselrichter < 50 cm Kantenlange, fallen in Deutschland unter die Kategorie „Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ und müssen als solche registriert sein.
  • Kabel fallen zumeist unter die Kategorie Kleingeräte. Hier müssen die Mengen monatlich zusammen mit den Wechselrichtern nach Gewicht mitgemeldet werden.

Sollten die Elektrogeräte in Deutschland bezogen werden, ist der Erst-In-Verkehr-Bringer in der Pflicht zur Registrierung. Es ist wichtig beim Einkauf auf die WEEE-Nummer zu achten. Diese muss auf der Rechnung stehen. Ein Einkauf von Kabeln im deutschen Großhandel ist hier recht häufig. Die Mengen müssen vom Vertreiber nicht noch einmal gemeldet werden.

Sobald aber die Elektrogeräte außerhalb Deutschlands bezogen werden (auch aus anderen EU-Ländern), besteht eine Pflicht zur Registrierung.

Da derzeit Mikrowechselrichter im Umlauf sind, die nicht den Compliance Regeln entsprechen, achten Sie beim Kauf darauf, dass die CE-Kennzeichnung nicht nur angebracht ist, sondern auch allen anderen Vorschriften genüge getan wurde. Stichwort: Produktsicherheit!

Die Verpackungsrichtlinie findet ihre Umsetzung im deutschen Verpackungsgesetz

Inverkehrbringer benötigen in jedem Fall eine Registrierungsnummer: die LUCID Nummer.

  • Die Produktverpackung der Solartechnik fällt bei einer Leistung > 110 Watt unter Transportverpackung. Diese ist nicht systembeteiligungspflichtig, muss allerdings im LUCID als Art der Verpackung angegeben werden.
  • Die Versandverpackung (die meisten Balkonkraftwerke werden online verkauft) ist allerdings systembeteiligungspflichtig. Sie muss als solche bei LUCID registriert werden und Sie benötigen ein Rücknahmesystem, dem Sie sich zusätzlich anschließen müssen.

Die EU-Batterierichtlinie findet ihre Umsetzung im deutschen Batteriegesetz

Sollten Sie Ihr Angebot erweitern, und nicht nur das Plug-in System verkaufen wollen, besteht beim Verkauf vom Speichersystem die Registrierungspflicht nach Batteriegesetz.

  • Speichersysteme im Bereich Solar sind als Industriebatterien mit den Marken zu registrieren.

Dies wird sich auch durch die neue EU-Batterieverordnung, die im Februar 2024 europaweit in Kraft tritt, nicht ändern.

  • Nach Registrierung müssen Sie, anders als bei den Elektrogeräten, nicht die in Verkehr gebrachte Menge melden. Sie müssen lediglich einmal jährlich die zurückgenommenen Mengen melden. Sie haben eine Rücknahmepflicht von defekten Speichern. Die Entsorgungskosten kommen auf Sie zu, sobald die Batterien entsorgt werden.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Erstellung der CE-Konformitätserklärung für Balkonkraftwerke? trade-e-bility bietet den passenden CE Service.

Bei Fragen oder Registrierungswunsch, melden Sie sich gerne bei unserem Beratungsteam unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de

Sollten Sie jährlich mehr als 5t Solarmodule in Verkehr bringen, melden Sie sich bitte direkt bei Michaela Lepke, gerne auch über das Kontaktformular unter https://www.take-e-way.de/photovoltaik/

Hier werden Sie auch beim Verkauf ins EU-Ausland unterstützt.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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