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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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ENVI stimmt über EU Verpackungsverordnung ab

Die Abgeordneten wollen Anforderungen für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen klarstellen. Mehrwegverpackungen sollen eine Mindestanzahl an Umläufen erfüllen, die zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.

Wie Euwid berichtet, hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) am 24.10.2023 mit 56 Ja-Stimmen bei 23 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen über den Vorschlag für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR / EU Verpackungsverordnung) abgestimmt. Dabei wurden zahlreiche Änderungsanträge angenommen:

  • Die Abgeordneten wollen (neben den in der Verordnung vorgeschlagenen Gesamtzielen für die Verringerung von Verpackungen) auch spezifische Ziele für die Reduzierung von Kunststoffverpackungen festlegen. Je nach Art der Verpackung müsse der Kunststoffanteil einen Mindestanteil an Rezyklat enthalten, für 2030 und 2040 werden spezifische Ziele festgelegt.
     
  • Die Abgeordneten wollen Anforderungen für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen klarstellen. Mehrwegverpackungen sollen eine Mindestanzahl an Umläufen erfüllen, die zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.
     
  • Die Mehrwegquote im Bereich Transportverpackungen für Haushaltsgroßgeräte wurde im Änderungsantrag ab 2030 auf 50 % reduziert, soll jedoch ab 2040 auf 90 % steigen.
     
  • Der absichtliche Einsatz von Bisphenol A (BPA) und von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen soll verboten werden (der Kommissionsvorschlag sah ein Verbot für diese Stoffe nicht vor).

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