Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Elektrogerätegesetz: Ist eine Anpassung Ihres Impressums erforderlich?

Wie die IT-Recht-Kanzlei berichtet, hat sich aufgrund einer Restrukturierung eines behördlichen Internetauftritts ein wichtiger Link geändert. Der Wegfall der Funktionsfähigkeit des bisher gültigen Links auf die Rücknahmestatistiken macht – möglicherweise – eine Anpassung Ihres Impressums erforderlich.

Im Oktober 2020 berichtete take-e-way, dass Herstellende jährlich den Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG veröffentlichen müssen.

Um als take-e-way-Kundinnen und -Kunden diese Informationspflichten zu erfüllen, müssen Sie lediglich den Hinweis „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ in das Impressum Ihrer Webseite stellen und mit dieser take-e-way-Seite verlinken:

www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

Wenn Sie diese Lösung bereits verwenden, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Wenn Sie auf Ihrer Webseite direkt auf den behördlichen Internetauftritt verlinken, lesen Sie bitte weiter:

Wie die IT-Recht-Kanzlei berichtet, hat sich aufgrund einer Restrukturierung des behördlichen Internetauftritts ein wichtiger Link nun geändert. Der Wegfall der Funktionsfähigkeit des bisher gültigen Links auf die Rücknahmestatistiken macht laut der Kanzlei eine Anpassung des Impressums deutscher Elektrogerätehersteller erforderlich.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, wie oben beschrieben auf die take-e-way-Seite zu verlinken, die wir für Sie regelmäßig aktualisieren.

Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×