8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Einfuhrkontrolle von Elektrogeräten und Batterien in Spanien

Seit dem 16.01.2023 müssen Importeure vor der Einfuhr ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in PUE, das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE, eintragen. Damit ist eine automatische Überprüfung gewährleistet, die das Fehlen einer Registrierung in jedem Fall erkennt. Außerdem muss die Konformität mit ROHS durch produktbegleitende Unterlagen nachgewiesen sein. Erst nach Bestätigung der Konformität durch SOIVRE darf der Zoll die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vornehmen.

Am 16.01.2023 ist der Erlass zur Verabschiedung von Kontrollmaßnahmen für die Einfuhr von elektrischen und elektronischen Geräten, Batterien und Akkumulatoren aus Drittländern in Spanien in Kraft getreten. Dieser stärkt die Kompetenz des Kontrollorgans SOIVRE maßgeblich und führt zudem ein System ein, welches die Überprüfung von Dokumenten und Registrierungsnummern automatisiert.

Seit dem 16.01.2023 müssen Importeure vor der Einfuhr Ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in PUE, das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE, eintragen. Damit ist eine automatische Überprüfung gewährleistet, die das Fehlen einer Registrierung in jedem Fall erkennt. Außerdem muss die Konformität mit ROHS durch produktbegleitende Unterlagen nachgewiesen sein. Erst nach Bestätigung der Konformität durch SOIVRE darf der Zoll die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vornehmen.

Der Antrag an SOIVRE durch Eintragen der Registrierungsnummer und der relevanten Dokumente sollte also mit hinreichend Zeit vor der Zollabfertigung eingereicht werden. Auch Produkte mit fehlender oder falscher Kennzeichnung werden von SOIVRE nicht freigegeben. Zunächst konzentriert sich SOIVRE auf Produkte, die Spanien über den Seeweg erreichen. Das Gesetz gibt hier jedoch keine Einschränkung vor. So ist eine Ausweitung der Prüfung auf andere Verkehrswege absehbar.

Sollten Sie eine Registrierung in Spanien als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema ROHS steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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