Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Corona-Krise: Vereinfachungen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auf dem deutschen Markt

Zwischen dem 4.3. und 26.3.2020 sind gleich drei Allgemeinverfügungen der BAUA hinzugekommen, die nun für bestimmte Rezepturen zur Händedesinfektion Sonderzulassungen gewähren. Diese können nun industriell auch für den normalen Verbraucher ohne Bezugseinschränkungen hergestellt werden. Empfehlung: Zur Umgehung von Versorgungsengpässen bei den nach der Biozidverordnung gelisteten Herstellern sollte die aktuelle BAUA-Allgemeinverfügung genutzt werden.

Desinfektionsmittel fallen eigentlich unter gleich drei verschiedene gesetzliche Regelungen: der CLP-Verordnung, der Medizinprodukteverordnung und dem Arzneimittelgesetz. Welche anzuwenden ist, hängt von der Zweckbestimmung des Desinfektionsmittels ab. Zwischen dem 4.3. und 26.3.2020 sind gleich drei Allgemeinverfügungen der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hinzugekommen, die nun für bestimmte Rezepturen zur Händedesinfektion Sonderzulassungen gewähren. Diese können nun industriell auch für den normalen Verbraucher ohne Bezugseinschränkungen hergestellt werden.

Betroffene Hersteller und Händler von Handdesinfektionsmitteln müssen die Anforderungen der Allgemeinverfügung der BAUA, Aktenzeichen. 5.0- 710 30/01.00002, beachten.

Empfehlung: Zur Umgehung von Versorgungsengpässen bei den nach der Biozidverordnung gelisteten Herstellern sollte die aktuelle BAUA-Allgemeinverfügung genutzt werden. Die trade-e-bility GmbH unterstützt Sie bei der konformen Dokumentation und Kennzeichnung von Hand-Desinfektionsmitteln. Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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