Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Corona-Krise: Vereinfachtes Konformitätsverfahren für Atemmasken

Mit einer Empfehlung an die benannten Stellen für Atemmasken vereinfacht die EU das Verfahren zur Versorgung des EU-Marktes. Atemmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und sind zertifizierungspflichtig. Das Zertifizierungsverfahren gestaltet sich jetzt schneller und kostengünstiger. Die trade-e-bility GmbH gibt Hilfestellung zur Vorbereitung der Dokumente, der Kennzeichnung der Masken und der Erstellung der notwendigen EU-Konformitätserklärung.

Mit einer Empfehlung an die benannten Stellen für Atemmasken vereinfacht die EU das Verfahren zur Versorgung des EU-Marktes. Atemmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und sind zertifizierungspflichtig. Die durchführenden benannten Stellen bilden oft den Flaschenhals bei der Umsetzung. Das Zertifizierungsverfahren gestaltet sich jetzt schneller und kostengünstiger.

Betroffene Hersteller und Importeure bzw. Inverkehrbringer von Atemmasken können die neue Empfehlung nutzen, um schnell die Engpässe bei Atemmasken in der EU zu beseitigen (Referenz: Empfehlung (EU) 2020/403 zur Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung).

Die trade-e-bility GmbH gibt Hilfestellung zur Vorbereitung der Dokumente, der Kennzeichnung der Masken und der Erstellung der notwendigen EU-Konformitätserklärung. Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×