Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

×
Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

CE-Service für KMU – von take-e-way und trade-e-bility

take-e-way baut seine Serviceleistung in der Qualitätssicherung im internationalen Wareneinkauf sowie in der Zulassung von Produkten weiter aus. Die Dienstleistung wird in Zusammenarbeit mit der trade-e-bility GmbH angeboten.

(Hamburg) take-e-way baut seine Serviceleistung in der Qualitätssicherung im internationalen Wareneinkauf sowie in der Zulassung von Produkten weiter aus. Die Dienstleistung wird in Zusammenarbeit mit der trade-e-bility GmbH angeboten.

take-e-way-Gesellschafter zu 50 Prozent an trade-e-bility beteiligt
take-e-way und trade-e-bility arbeiten in dem Bereich der Produktsicherheit/Produktprüfung bereits seit einiger Zeit intensiv zusammen. Durch eine nun erfolgte 50-prozentige Beteiligung der Buhck-Gruppe an der trade-e-bility GmbH wird diese Zusammenarbeit gefestigt und ausgebaut.

Dr. Henner Buhck, geschäftsführender Gesellschafter der Buhck-Gruppe, äußert sich erfreut über den jüngsten Zuwachs zur Unternehmensgruppe: „Bereits in der Vergangenheit konnte unser Gruppenunternehmen take-e-way eng mit trade-e-bility zusammenarbeiten. Die nun erfolgte Beteiligung ist für die Buhck-Gruppe ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Geschäftsfeldes der Beratung.“

Die Buhck-Gruppe ist einer der größten Umweltdienstleister im Raum Norddeutschland. Sie ist Gründungsgesellschafter von take-e-way mit 50-prozentiger Beteiligung und unterstützt die Entwicklung des Unternehmens seit der Gründung im Jahr 2004 nachhaltig.

Sichere Elektrogeräte – fitness for use
trade-e-bility erbringt Servicedienstleistungen rund um das Thema Produktsicherheit und -qualität. Hierzu gehören umfangreiche Normenrecherchen, Dokumentenprüfungen (Prüfberichte, Typenschilder und Gebrauchsanweisungen, etc.), Organisation von ggf. notwendigen Produktprüfungen (z.B. CE-Prüfungen) und umfangreiche Beratung, um den Kunden den sicheren und gesetzeskonformen Verkauf ihrer Produkte zu ermöglichen.

Auf Wunsch überprüft die trade-e-bility auch die Einhaltung diverser Qualitätskriterien. Zudem bietet trade-e-bilityauch Hilfe für RoHS, REACh, Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU), EMV-Richtlinie (2014/30/EU), Energiekennzeichnungspflicht und sogar für die Holzhandelsverordnung an.

Eine starke Kooperation
Durch die intensive Kooperation zwischen der trade-e-bility und der take-e-way können Servicedienstleistungen der beiden Unternehmen wechselseitig den jeweiligen Kunden angeboten werden, um den Produzenten und Importeuren bei der Erfüllung ihrer Herstellerverantwortung zur Seite zu stehen.

Erfahrung aus dem Qualitätsmanagement großer Baumärkte
Thomas Müller-Krusche, trade-e-bility-Gesellschafter und Geschäftsführer, verantwortete zuletzt das Qualitäts- und Umweltmanagement einer großen Baumarktkette und war zuvor jahrelang im Management des TÜV Rheinland tätig.

Müller-Krusche ist daher bestens mit der Erfüllung und der praktischen  Umsetzung der Konformitätsanforderungen breiter Warenbestände vertraut. take-e-way-Kunden können von dieser Erfahrung ab sofort noch stärker profitieren.

Über take-e-way
- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 31 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.200 Unternehmen.

Pressekontakt
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Liebigstraße 64
22113 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
http://www.take-e-way.de
presse[at]take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×