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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Bulgarien: Achtung, Verpackungskennzeichnungspflicht

Neben Italien und Frankreich (take-e-way berichtete hierüber) hat Bulgarien die Verpackungsverordnung zum 08.01.2021 erneuert, um die getrennte Sammlung für die Bürger zu erleichtern. Im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung sind Inverkehrbringer für die Sammlung und Behandlung des Abfalls ihrer Produkte verantwortlich. Gegen einen Verstoß wird eine Geldstrafe in Höhe von 10000 BGN (etwa 5000 €) bis 50000 BGN (etwa 25000 €) verhängt.

Neben Italien und Frankreich (take-e-way berichtete hierüber) hat Bulgarien die Verpackungsverordnung zum 08.01.2021 erneuert, um die getrennte Sammlung für die Bürger zu erleichtern. Im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung sind Inverkehrbringer für die Sammlung und Behandlung des Abfalls ihrer Produkte verantwortlich.

Dies gilt für ausländische Unternehmen insbesondere, wenn sie Produkte an Endnutzer in Bulgarien vertreiben. Pflichten wie die Abfallsammlung, die behördliche Berichterstattung und Informationskampagnen können an eine Verwertungsorganisation übertragen werden. Mit der Mengenmeldung und Bezahlung der Entsorgungskosten sind diese Pflichten für Hersteller erfüllt. Es bleibt die Pflicht, die Verpackung selbst und ihre gefährlichen Stoffe zu minimieren, die geforderten Konformitätserklärungen bereitzustellen und die Verpackungen mit Entsorgungshinweisen zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Verpackungen, die ab dem 01.01.2022 zum ersten Mal in Bulgarien in Verkehr gebracht werden.

Wie das italienische Dekret, so sieht auch die bulgarische Verpackungsverordnung die alphanumerischen Codes der EU-Entscheidung 97/129/EG zur Identifizierung des Verpackungsmaterials vor. Der Code ist nach der bulgarischen Verpackungsverordnung in der Mitte des Möbiuskreises (siehe Anhang 3, VerpVO) anzubringen. Auch der Tidyman muss auf der Verpackungskomponente mit dem größten Gewicht oder einem Etikett deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein (siehe Anlage 4, VerpVO).

Gegen einen Verstoß wird eine Geldstrafe in Höhe von 10000 BGN (etwa 5000 €) bis 50000 BGN (etwa 25000 €) verhängt.

Sollten Sie eine Registrierung in Bulgarien als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Leiter Marketing & Kommunikation

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