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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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BMU meldete Zahlen aus 2006 für E-Schrott-Recycling nach Brüssel

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat für das Jahr 2006 eine Sammelmenge von 754.000 Tonnen Elektrogeräte an die EU-Kommission gemeldet.
710.000 Tonnen entfielen auf Business-to-Consumer-Geräte (B2C), lediglich auf 44.000 Tonnen brachten es Business-to-Business-Geräte (B2B).

Aus der gesammelten Menge an B2C-Geräten ergibt sich eine Sammelmenge von mehr als 8 kg pro Einwohner und Jahr, womit das europaweit geltende Ziel von 4 kg deutlich übertroffen wurde.

Im Berichtszeitraum (24.03.2006 - 31.12.2006) wurden insgesamt 1,837 Mio. Tonnen Neugeräte in Verkehr gebracht, denen 754.000 Tonnen gesammelter Geräte gegenüberstehen.
Die Behandlung zurückgenommener Geräte erfolgte fast ausschließlich im Inland. Lediglich 19.000 Tonnen wurden in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder außerhalb der EU behandelt.
Verwertet wurden insgesamt 683.000 Tonnen Altgeräte, davon 600.000 Tonnen stofflich oder in Form einer Wiederverwendung (12.000 Tonnen).

Die Daten für den B2C-Bereich wurden von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register in Fürth (EAR) zusammengetragen, womit die EAR erstmals seiner Berichtspflicht nach §14 ElektroG nachgekommen ist.
Grundsätzlich sind es die Hersteller, die die zurückgenommenen Mengen dorthin melden müssen. Jedoch wurden die Mengen auch von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die Geräte in eigener Regie entsorgen, an die EAR gemeldet.

Quelle: Euwid Nr. 41 - 07.10.2008

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