Was passiert am 18. August 2025 konkret?
Ab diesem Datum gelten weitere umfassende Pflichten der neuen EU-Batterieverordnung. Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG wird endgültig ersetzt. Die neue Verordnung ist unmittelbar anwendbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und müsste daher ab dem 18. August von diesen umgesetzt sein. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Wie der tatsächliche Umsetzungsstand ist und in welchen EU-Mitgliedstaaten bereits weiterführende Informationen zur Anwendung der EU-Batterieverordnung vorliegen, sehen Sie hier:
Was bedeutet das für mich als Händler, der Batterien in verschiedene EU-Länder verkauft?
Sie müssen:
In jedem EU-Land, in dem Sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, als Hersteller registriert sein (EPR – Extended Producer Responsibility)
Die Registrierung aufgeteilt nach den verschiedenen Batteriekategorien Gerätebatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien vornehmen
Nationale Rücknahme- und Entsorgungspflichten erfüllen (gemäß EU-Batterieverordnung über OfH – Organisationen für Herstellerverantwortung)
Berichte und Mengenmeldungen regelmäßig einreichen
Gut zu wissen: Die Einhaltung und Registrierung ist nicht durch eine zentrale EU-Stelle, sondern landesspezifisch zu organisieren
Was genau ist die EPR-Registrierungspflicht?
Sie müssen sich in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie Batterien oder Geräte mit Batterien verkaufen, bei den zuständigen Behörden als „Hersteller/Erstinverkehrbringer“ registrieren. Dazu gehören:
Hersteller-ID oder nationale Registrierungsnummer,
Abschluss oder Nachweis der Beteiligung an einer “OfH”, Organisation für Herstellerverantwortung,
Regelmäßige Mengenmeldungen,
Kostenübernahme für Sammlung, Recycling und Informationskampagnen.
Achtung: Auch Händler, die Produkte mit eingebauten Batterien importieren oder per E-Commerce vertreiben, gelten als Hersteller!
Muss ich die Registrierung in jedem Land einzeln vornehmen?
Ja. Es gibt keine zentrale EU-Registrierungsstelle. Sie müssen sich in jedem Land separat registrieren, in dem Sie verkaufen. In Ländern, in denen Sie keine Niederlassung haben, wird ein EPR-Bevollmächtigter (Authorized Representative) zur Pflicht.
Gibt es technische Anforderungen an die Batterien selbst?
Ja. Seit dem 18.08.2025 gelten verbindlich:
CE-Kennzeichnung auf Batterien und Erstellung einer Konformitätserklärung (schon seit 18.08.2024 erforderlich)
Symbol für getrennte Sammlung (durchgestrichene Mülltonne), Ausnahme: würde die Größe des Symbols „Getrennte Sammlung“ aufgrund der Abmessungen der Batterie weniger als 0,47 x 0,47 cm betragen, so muss die Batterie nicht mit diesem Symbol gekennzeichnet werden, stattdessen wird das Symbol in der Größe von mindestens 1 x 1 cm auf die Verpackung gedruckt
Angaben zu Kapazität, chemischer Zusammensetzung, Herstellername, Haltbarkeitsdaten etc. folgen am 18.08.2026
Was passiert mit der Sorgfaltspflicht (Due Diligence)?
Ursprünglich ab 18.08.2025 geplant, aber:
Die Anwendung wurde auf 18.08.2027 verschoben
Die Leitlinien sollen bis zum 26.06.2026 veröffentlicht werden
Anforderungen: Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, Managementsystem, Risikomanagement, Überprüfung durch Dritte, Offenlegung von Informationen
Tipp: Erste Vorbereitungen (z. B. Supply-Chain-Mapping) lohnen sich schon jetzt.
Was gilt für CO₂-Fußabdruck und Batteriepass?
ggf. ab 2027: Batterien bestimmter Kategorien (z. B. EV-, LMTLV, Industriebatterien) brauchen CO₂-Fußabdruckdaten (Deklaration)
Ab 18.02.2027: Pflicht zum digitalen Batteriepass für dieselben Kategorien – über QR-Code abrufbar
Welche Quoten gelten bei der Rücknahme?
Sammelquote für Gerätebatterien: 45 % (2023), 63 % (2027), 73 % (2030)
Sammelquote für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien): 51 % (2028), 61 % (2031)
Sie bzw. die OfH, an der Sie sich beteiligen, müssen diese Zielvorgaben nachweislich und dauerhaft erreichen und erfüllen
Welche Batterien betrifft die EU-Batterieverordnung?
Alle Batteriearten:
Gerätebatterien (z. B. Batterien in den gängigen Formaten wie Knopfzellen, D, C, AA, AAA) oder auch Akkus in Elektro(klein)geräten)
Starterbatterien
Industriebatterien
Elektrofahrzeugbatterien
Batterien für leichte Verkehrsmittel
Was muss ich jetzt tun?
Sofortige Maßnahmen:
In jedem betroffenen EU-Land, in das Sie verkaufen, eine EPR-Registrierung beantragen
Haben Sie keine Niederlassung in dem EU-Land, in das Sie über Fernabsatzverträge direkt an Endnutzer verkaufen, so benötigen Sie in diesem Land einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung
OfH – Organisation für Herstellerverantwortung organisieren und beantragen oder sich an einer OfH in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat beteiligen
Kennzeichnung und technische Anforderungen prüfen
Interne Prozesse dokumentieren (für Mengenmeldung, Produktspezifikation etc.)
Mittelfristig vorbereiten (bis 2027):
CO₂-Daten und Lifecycle-Informationen sammeln
Lieferkette dokumentieren (für Sorgfaltspflicht, sofern betroffen)
Batteriepass-Infrastruktur einplanen
Welche Sanktionen und Strafen drohen können bei Nichteinhaltung der EU-Batterieverordnung drohen?
Geldbußen bis über 100.000 € pro Verstoß (je nach Mitgliedstaat und Schwere der Pflichtverletzung)
Verkaufsverbot / Marktverbot Inverkehrbringungsverbot (Produkte ohne gültige Registrierung / Beteiligung an einer OfH oder CE-Kennzeichnung dürfen nicht verkauft werden.)
Zwangsrücknahmen / Marktüberwachungsmaßnahmen (Behörden können den Rückruf nicht-konformer Batterien anordnen.)
Zivilrechtliche Haftung / Schadenersatzforderungen (bei Umweltschäden oder mangelhafter Rücknahme)
Ausschluss von Marktplätzen oder Großkunden (fehlende EPR-Registrierung kann zur Sperrung durch Plattformen (z. B. Amazon) führen)
Reputationsschäden & öffentliche Nennung (durch Aufsichtsbehörden oder NGOs – „Naming & Shaming“)
Wo bekomme ich kurzfristig Unterstützung, um die Pflichten der EU-Batterieverordnung zu erfüllen?
take-e-way hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten aus der EU-Batterieverordnung:
take-e-way berät Sie gerne zur EU-Batterieverordnung am Telefon.
take-e-way übernimmt für Sie die EPR-Registrierung Ihrer Batterien in den Ländern, in denen Sie verkaufen.
take-e-way bietet Ihnen in allen EU Ländern den Bevollmächtigen für Batterien.
take-e-way hilft Ihnen bei allen weiteren Themen wie CE, Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Batteriepass, RücknahmeBeteiligung an Organisationen für Herstellerverantwortung, Sorgfaltspflichten etc. weiter.
take-e-way ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anforderungen der EU-Batterieverordnung.
Fragen zur EU-Batterieverordnung? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.