Der Bundesrat hat am 11.07.2025 zum Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) Stellung genommen. Wie Euwid berichtet, hat die vom Umweltausschuss formulierte Forderung, eine Pfandpflicht für Lithium-Ionen-Batterien einzuführen, in der Länderkammer keine Mehrheit gefunden. Stattdessen formuliert der Bundesrat in seiner Stellungnahme: „Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung effektive, kostengünstige und bürokratiearme Maßnahmen zu prüfen, um die sachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Gerätebatterien zu befördern sowie in der Folge die Sicherheit der Entsorgungsanlagen zu verbessern. Die Prüfung sollte auch eine Pfandlösung für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien umfassen.“ Ein dazu kurzfristig vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachter Antrag ersetzte die ursprünglich deutlich weitergehende Empfehlung. Weitere Aspekte sind:
- Der Wirtschaftsausschuss hatte mit seinen Vorschlägen, den Handel durch Ausnahmen bei bestimmten Rücknahme- und Kontrollpflichten zu entlasten, keinen Erfolg.
- Es bleibt bei der bisher geltenden allgemeinen Rücknahmepflicht des Handels – auch für beschädigte Akkus.
- Die Ideen, Online-Plattformen von der Pflicht zur Kontrolle der Herstellerregistrierung zu entbinden, wurde zurückgewiesen.
- Der Vorschlag, die Zuständigkeit für die Notifizierung künftig beim Bund anzusiedeln statt bei den Ländern, stieß auf Zustimmung.
- Der Bundesrat fordert, die Markenregistrierung gem. §5 nicht mehr als obligatorischen Bestandteil der Registrierung zu machen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es im Batteriebereich viele NoName Produkte gibt und im übrigen Deutschland mit dieser Regelung allein im europäischen Markt steht.
Zu befürchten ist, dass das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG), welches das Batteriegesetz (BattG) durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzen soll (take-e-way berichtete: Batteriegesetz tritt außer Kraft), nicht pünktlich zum 18.08.2025 in Kraft tritt, da der Umweltausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz / Batt-EU-AnpG) erst für den 03.09.2025 angesetzt hat. Die Verabschiedung des neuen BattDG wäre daher realistisch eher im Oktober oder November denkbar.
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