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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Antriebe für Garagentore oder Industrietore sind der Kategorie 6 des ElektroG zuzuordnen

Garagentore oder Industrietore sind als Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 6 „Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)“ im Sinne des ElektroG zuzuordnen.

Ein schwieriger Fall ist die Beurteilung des Anwendungsbereichs für Antriebe für Garagentore oder Industrietore. Sie sind als Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 6 „Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)“ im Sinne des ElektroG zuzuordnen.

Maßgebend hierbei ist, dass Antriebe für Tore eine eigenständige, herstellerbestimmungsgemäße Funktion erfüllen, auch wenn sie die Funktion, nämlich die Bewegung von Toren, erst nach Einbau/Anbau o. ä. mit einem Tor erfüllen. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts dadurch, dass Nutzer Torantriebe nicht zwingend selbst in Betrieb nehmen. Vielmehr genügt es, wenn ein Gerät durch eine Fachkraft installiert und dem Nutzer betriebsfertig übergeben wird. Zuletzt ist ein Torantrieb auch kein ortsfestes industrielles Großwerkzeug, da er weder zu industriellen Zwecken genutzt wird, noch dauerhaft ortsgebunden ist.

Das Team von take-e-way beantwortet Ihnen unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 sehr gern alle Fragen dazu und unterstützt Sie bei der Registrierung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf.

 

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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Christoph Brellinger
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