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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Anforderungen an Atemmasken aus Manufakturen ("Community-Masken")

Die Bereitstellung von Atemmasken aus Manufakturen ("Community-Masken") ist möglich, wenn man sich an bestimmte Regeln hält. Das Entscheidende ist die richtige Kennzeichnung der Masken, die sich eindeutig von Medizinprodukten oder persönlichen Schutzausrüstungen unterscheiden muss. Betroffene Manufakturen und Importeure von nicht-medizinproduktegesetz-konformen Atemschutzmasken müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten.

Die Knappheit an Schutzausrüstung für den persönlichen Bedarf in Zeiten der Corona-Pandemie, insbesondere an Atemmasken, veranlasst viele Textilhersteller diese Not zu lindern und Gesichtsmasken für den Endkunden bereit zu stellen. Dabei geht es den Herstellern darum, möglichst schnell den Bedarf zu decken. Die Zeit für den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, z. B. des Medizinproduktegesetzes, bleibt da i.d.R. nicht.

Die Bereitstellung solcher sogenannter "Community-Masken" ist trotzdem möglich, wenn man sich an bestimmte Regeln hält. Das Entscheidende ist die richtige Kennzeichnung der Masken, die sich eindeutig von Medizinprodukten oder persönlichen Schutzausrüstungen unterscheiden muss.

Betroffene Manufakturen und Importeure von nicht-medizinproduktegesetz-konformen Atemschutzmasken müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten.

Empfehlung: Auch "Community-Masken" müssen gesetzeskonform gekennzeichnet werden. Die trade-e-bility GmbH berät Sie schnell und unbürokratisch, wie die richtige Kennzeichnung Ihrer "Community-Maske" aussehen muss. Trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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