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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Amazon: Ihre EPR-Nummer beantragen und abrufen

Momentan kommt es regelmäßig zu Verunsicherungen in Bezug auf die von Amazon als solche bezeichneten „EPR-Nummern“. Bei diesen handelt es sich tatsächlich um die behördliche Registrierungsnummer beziehungsweise Mitgliedsnummer des Rücknahmesystems.

Wie in unserem Beitrag vom 07.09.2021 berichtet, kontaktiert Amazon aktuell Verkäufer, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR - Extended Producer Responsibility).

In diesem Kontext kommt es momentan regelmäßig zu Verunsicherungen in Bezug auf die von Amazon als solche bezeichneten „EPR-Nummern“.

Bei diesen handelt es sich tatsächlich um die behördliche Registrierungsnummer beziehungsweise Mitgliedsnummer des Rücknahmesystems. Aktuell gilt in Frankreich bisher nur eine Mitgliedsnummer, jedoch in Deutschland eine behördliche Registrierungsnummer als Nachweis.

Dies wird sich in Frankreich ab 2022 ändern. Eine Vergabe der UIN (Unique Identification Number) soll zum Jahresbeginn erfolgen und jedem registrierten Hersteller pro Abfallstrom zur Verfügung gestellt werden.

Auf dem Weg zur Erlangung dieses für Sie sehr wichtigen Nachweises begleitet take-e-way Sie gerne, stellt Ihre ordnungsgemäße Registrierung sicher und zukünftig alle für Sie relevanten Informationen im Kundenportal für Sie bereit.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Registrierung oder Ihren Verpflichtungen in den von uns betreuten 35 Ländern haben, steht Ihnen Florian Spreu sehr gerne unter 040/750687-159 oder international@take-e-way.de zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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