8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Amazon akzeptiert WEEE Nummer nicht

Wenn Amazon Ihre WEEE Nummer plötzlich nicht mehr akzeptiert und Produkte auslistet, kann es daran liegen, dass Ihre Geräte in der falschen Geräteart registriert sind, und Amazon dies früher merkt als Sie oder Ihr abmahnwilliger Wettbewerber.

Jedoch ist gelegentlich etwas Tiefenwissen erforderlich, weil Amazon teilweise die offiziellen Gerätearten der Stiftung EAR intern begrifflich anders abgegrenzt hat.

Kleine Hilfestellung:

Unter die Kategorie 5 - Kleingeräte (Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt) fallen zwei B2C-Gerätearten, in die registriert werden kann:

  • a) Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • b) Kleine Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können

Unter die Kategorie 6 - Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt, fällt eine B2C-Geräteart, in die zu registrieren ist:

  • a) Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die in privaten Haushalten genutzt werden können

Wenn Sie Hilfe bei der richtigen Zuordnung Ihrer Elektroprodukte benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an die take-e-way Beratung unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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