WORKSHOP STARTET IN
00Tage00Stunden00Minuten00Sekunden
Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
EPR & Product Compliance Workshop vom 5. - 7. Mai in Frankfurt

Alle Updates 2026 sowie praxisnahe, direkte Umsetzung für PPWR, Batterien, Digitaler Produktpass, KI-Einsatz, Digitale Verantwortung, Textilien, Elektroprodukte, Legal Monitoring, EPR Deutschland & international, chemische Compliance, Sorgfaltspflichten, Produktsicherheit nach GPSR, Lebensmittelkontakt, PSA, Kennzeichnungspflichten (CE, Triman), EUDR.

×

Achtung: Weichmacher in Sonnencreme für Kinder

Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Produktsicherheit von Sonnenschutzmitteln dringend überprüft werden muss; aktuell sind auch Kinder und Jugendliche verbotenen Weichmachern ausgesetzt.

Wie das Umweltbundesamt (UBA) berichtet, wurden zwischen April und Juli 2025 Urinproben von 259 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren untersucht. Das Ergebnis: 92 Prozent der Proben wiesen Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) nach, ein Abbauprodukt des fortpflanzungsschädigenden Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP). Besonders alarmierend ist, dass bereits 1 Prozent der Proben den HBM-I-Grenzwert von 60 µg/L überschritt. Die höchsten gemessenen Werte lagen hier bei 83 und 107 µg/L. Hauptursache für die Belastung ist der Einsatz von UV-Filtern wie DHHB in Sonnencremes. Messungen aus dem Jahr 2024 zeigten Konzentrationen zwischen 1,5 und 44 mg/kg, und das, obwohl laut EU SCCS technisch nur 0,1 mg/kg möglich wären. Als Konsequenz wird ab dem 1. Januar 2027 ein Maximalwert von 1 mg/kg DnHexP pro Sonnencreme geltend gemacht.

Die Risikobewertung zeigt zwar, dass der HBM-I-Wert in den meisten Fällen keine unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung erwarten lässt und die tolerable tägliche Aufnahme (63 µg/kg Körpergewicht/Tag) noch nicht überschritten wurde. Dennoch ist die Mehrfachbelastung mit fortpflanzungsschädigenden Stoffen ein nicht zu unterschätzendes Problem. Das UBA betont, dass der hohe Anteil belasteter Proben sowie teils sehr hohe Konzentrationen überraschend sind, und empfiehlt eine kontinuierliche Überwachung sowie die Minimierung von Weichmacherexposition, vor allem bei Produkten, die für Kinder gedacht sind.

Produktsicherheit ist kein Nachteil – sondern Pflicht

Für Hersteller von Kosmetikprodukten in Deutschland und Europa bedeutet dies: Produkte müssen konform zu den geltenden Regelungen sein, um Verbraucher, wie besonders Kinder und Jugendliche, zu schützen. Die Einhaltung von Grenzwerten für Stoffe wie DnHexP ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in die Marke. Unregulierte Drittanbieter stellen dagegen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Anwender als auch für rechtliche Konsequenzen der Hersteller dar.

Die ALISE-Studie („Aligned Study for Environmental Health“) zeigt klar: Produktsicherheit geht alle an, und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen ist nicht optional. Hersteller, die auf konforme Produkte setzen, schützen nicht nur ihre Kunden, sondern auch ihr eigenes Unternehmen. Besonders bei sensiblen Produkten wie Kinder-Sonnencremes ist dies entscheidend – unregulierte Produkte stellen ein vermeidbares Risiko dar.

Um im Bereich Produktsicherheit alle wesentlichen Anforderungen und regulatorische Konformität zu erfüllen, bietet trade-e-bility Legal Monitoring und Risikoanalysen an.

Fragen zu Ihrer Produktsicherheit oder betroffen von einer Safety Gate-Warnmeldung eines Ihrer Produkte? Kontaktieren Sie das trade-e-bility Beratungs-Team gerne unter 040/750687-300 oder schreiben Sie uns eine Mail.

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

kl. Anfrage ohne Land
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Keine gültige E-Mail-Adresse!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×