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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Achtung unsichtbare Elektrogeräte

Dieses Thema ist für Händler relevant, wenn sie selbst „unsichtbare“ Elektrogeräte im Portfolio haben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als EEE/WEEE erkannt und daher nicht bei der Stiftung EAR registriert wurden.

Es ist seit einigen Jahren zunehmender ⁠Trend⁠, Möbel, (smarte) Kleidung, Spielzeug, Lifestyle-Produkte oder (smarte) Gebäudeausrüstung für den Innen- und ⁠Außenbereich⁠ mit elektr(on)ischen Zusatzfunktionen, wie Beleuchtung, Sound, Sensor- oder Ladefunktion sowie via App oder Bluetooth ansteuerbaren Funktionen auszustatten. Zum Teil sind die elektronischen Funktionen versteckt und für die Verbraucher anders als „klassische“ Elektrogeräte nur schwer als solche erkennbar.

Als „untypisch“ oder „unsichtbar“ bezeichnet man Elektrogeräte laut einem jüngsten Bericht des Umweltbundesamtes deshalb, weil sie ein für Elektro- oder Elektronikgeräte untypisches oder ungewöhnliches Aussehen, Design oder Materialzusammensetzung haben.

Diese Produkte werden durch ihre fest integrierte elektrische Funktion zu Elektrogeräten, die getrennt auf dem Wertstoffhof oder im Handel zu entsorgen sind. Aufgrund dieser Abgrenzungsmerkmale ergeben sich mitunter Entsorgungsprobleme, sodass unsichtbare Geräte falsch entsorgt werden – etwa im Rest- oder Sperrmüll, in Alttextilcontainern, im Bauabfall oder Metallschrott. Dadurch gehen Rohstoffe verloren, da wertvolle Stoffe und Materialien nur energetisch verwertet statt stofflich recycelt werden.

Dieses eher entsorgungsseitige Thema ist auch für Händler relevant, wenn sie selbst „unsichtbare“ Elektrogeräte im Portfolio haben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als EEE/WEEE erkannt und daher nicht bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) im Sinne des Elektrogesetzes registriert wurden.

Übrigens: Auch Kabel, Antennen, Adapter, Klinken und Co. fallen seit Mitte 2019 in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Somit gelten für diese sogenannten passiven Geräte auch die Anforderungen des Elektrogesetzes – von der Registrierung bis zur Entsorgung.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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