8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Ab Juni können Marktplätze LUCID Registrierung automatisiert prüfen

Die Marktplätze sind ab dem 01.07.2022 direkt in der Pflicht. Sie müssen kontrollieren, ob die Onlinehändler oder Verkäufer, die auf ihrer Plattform ihre verpackten Waren anbieten, die Registrierungspflichten und die Systembeteiligung umgesetzt haben. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.

Wie die Stiftung Verpackungsregister (ZSVR) in ihrem aktuellen Newsletter berichtet, stellt die ZSVR den elektronischen Marktplätzen, Fulfillment-Dienstleistern und weiteren Interessenten ab Juni 2022 täglich mit dem Registerabruf über eine definierte Schnittstelle eine XML-Datei zur Verfügung. So können die Marktplätze automatisiert prüfen, ob ihre Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Sind sie es noch nicht, sollten die Onlinehändler schnell tätig werden, um Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden. Denn: Die Prüfpflichten für die elektronischen Marktplätze sind zwar neu, nicht aber die Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten für die Händler, die dort ihre Waren vertreiben.

Mit den Betreibern elektronischer Marktplätze steht die ZSVR schon seit längerer Zeit im intensiven Austausch. Das hat einen konkreten Grund: Die Marktplätze sind ab dem 01.07.2022 direkt in der Pflicht. Sie müssen kontrollieren, ob die Onlinehändler oder Verkäufer, die auf ihrer Plattform ihre verpackten Waren anbieten, die Registrierungspflichten und die Systembeteiligung umgesetzt haben. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Nehmen Sie auch gerne an unserem kostenlosen VerpackG Webinar am Donnerstag, den 14.04.2022 teil. Melden Sie sich gleich hier an: https://register.gotowebinar.com/rt/7682961064541207312

Sebastian Siebert
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