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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ab Juni können Marktplätze LUCID Registrierung automatisiert prüfen

Die Marktplätze sind ab dem 01.07.2022 direkt in der Pflicht. Sie müssen kontrollieren, ob die Onlinehändler oder Verkäufer, die auf ihrer Plattform ihre verpackten Waren anbieten, die Registrierungspflichten und die Systembeteiligung umgesetzt haben. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.

Wie die Stiftung Verpackungsregister (ZSVR) in ihrem aktuellen Newsletter berichtet, stellt die ZSVR den elektronischen Marktplätzen, Fulfillment-Dienstleistern und weiteren Interessenten ab Juni 2022 täglich mit dem Registerabruf über eine definierte Schnittstelle eine XML-Datei zur Verfügung. So können die Marktplätze automatisiert prüfen, ob ihre Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Sind sie es noch nicht, sollten die Onlinehändler schnell tätig werden, um Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden. Denn: Die Prüfpflichten für die elektronischen Marktplätze sind zwar neu, nicht aber die Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten für die Händler, die dort ihre Waren vertreiben.

Mit den Betreibern elektronischer Marktplätze steht die ZSVR schon seit längerer Zeit im intensiven Austausch. Das hat einen konkreten Grund: Die Marktplätze sind ab dem 01.07.2022 direkt in der Pflicht. Sie müssen kontrollieren, ob die Onlinehändler oder Verkäufer, die auf ihrer Plattform ihre verpackten Waren anbieten, die Registrierungspflichten und die Systembeteiligung umgesetzt haben. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Nehmen Sie auch gerne an unserem kostenlosen VerpackG Webinar am Donnerstag, den 14.04.2022 teil. Melden Sie sich gleich hier an: https://register.gotowebinar.com/rt/7682961064541207312

Sebastian Siebert
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