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EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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Ab 1.1.22 müssen Batterien EAR registriert sein

Das betrifft nicht nur Geräte- und Fahrzeugbatterien sondern auch Industriebatterien. Die Übergangsfrist für Batteriehersteller endet am 01.01.2022 – werden Sie jetzt aktiv!

Ab dem 01.01.2022 müssen alle Hersteller von Batterien jeder Art (Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien) bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sein. Dies berichtet die EAR in einem aktuellen Infobrief. Das betrifft auch solche Hersteller, die bislang bereits beim Umweltbundesamt angezeigt waren. Die dortige Anzeige ersetzt nicht die Registrierung bei der Stiftung EAR. Die Daten werden nicht vom Umweltbundesamt zur Stiftung EAR übertragen.

Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge mindestens 6 Wochen. Es ist allerdings zu erwarten, dass diese zum Jahresende mit der Zunahme des Auftragsaufkommens deutlich ansteigt. Sofern Sie Batterien zu registrieren haben, kontaktieren Sie das take-e-way Beratungsteam bitte unbedingt rechtzeitig.

Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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