Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Energielabel – Lampen ab 1.5.2021 in die EPREL-Datenbank eintragen

Vor kurzem hatte take-e-way berichtet, dass Händler in den ersten beiden März-Wochen (01.–18.03.2021) die Labels für Netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen, Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, bestimmte Signage-Displays, Waschmaschinen und Waschtrockner austauschen müssen. Ab dem 1.9.2021 müssen auch alle E-Label für Lichtquellen umgestellt werden. Ab 1.5.2021 ist aber schon der Eintrag in die EPREL-Datenbank erforderlich, aus der die Energielabel generiert werden. Unsicherheiten bestehen derzeit am Markt bzgl. der Fristen für die Umetikettierung, da bei der Betrachtung der zu Grunde liegenden gesetzlichen Vorschriften (delegierte Verordnung 2019/2015/EU und Rahmenverordnung 2017/1369/EU) nicht immer eindeutig ist, welche Anforderung angewendet werden muss. Aus den zuvor genannten Gründen ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen.

Vor kurzem hatte take-e-way berichtet, dass Händler in den ersten beiden März-Wochen (01.–18.03.2021) die Labels für Netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen, Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, bestimmte Signage-Displays, Waschmaschinen und Waschtrockner austauschen müssen.

Ab dem 1.9.2021 müssen auch alle E-Label für Lichtquellen umgestellt werden.

Unsicherheiten bestehen derzeit am Markt bzgl. der Fristen für die Umetikettierung, da bei der Betrachtung der zu Grunde liegenden gesetzlichen Vorschriften (delegierte Verordnung 2019/2015/EU und Rahmenverordnung 2017/1369/EU) nicht immer eindeutig ist, welche Anforderung angewendet werden muss.

Daraus ergeben sich Interpretationsspielräume, die von nur 14 Tagen für die Umetikettierung von z.B. Aufstellern und Onlineanzeigen gelten, bis hin zu 18 Monaten, die laut der Rahmenverordnung z.B. nur für Label gelten, die auf der Verpackung aufgedruckt sind.

Ab 1.5.2021 ist aber schon der Eintrag in die EPREL-Datenbank erforderlich, aus der die Energielabel generiert werden. Die Händler sind ab diesem Datum mit den entsprechenden E-Labeln zu versorgen.

Aus den zuvor genannten Gründen ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen.

Bewertung bzw. Erstellung der Prüfberichte

Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah. Bei der Bewertung Ihrer Prüfdokumente kann trade-e-bility Sie unterstützen. Das Beratungsteam der trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Registrierung und Eintragung in die EPREL Datenbank

Sofern Sie Unterstützung bei der Registrierung und Eintragung Ihrer Produkte bzw. Eingabe Ihrer Daten und Dokumente in die EPREL-Datenbank benötigen, stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Unsere Leistungen zum Thema EPREL finden Sie unter: https://www.take-e-way.de/leistungen/eprel-datenbank-service/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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