Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Italien, Schweden und Tschechien: Industrie- und Fahrzeugbatterien

In Italien hat für Batterien und Akkumulatoren die Klassifizierung von Industrie- und Fahrzeugbatterien eine Änderung in der Unterteilung innerhalb der Codes 2.3 und 3.3. „Sonstige“ erfahren. In Tschechien hat das dort ansässige Rücknahmesystem für Batterien zum 1. Januar 2021 nun auch Industrie- und Fahrzeugbatterien neu als Meldekategorien aufgenommen. In Schweden unterliegen Fahrzeugbatterien der Registrierungspflicht und können ab sofort über unseren Partner gemeldet werden.

Sind Sie in Italien bei der Compliance-Organisation Consorzio Ecolight angeschlossen? Dann möchten wir Sie darüber informieren, dass, unter Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets 188/08 und in Übereinstimmung mit den neuesten Informationen des Nationalen Koordinierungszentrums für Batterien und Akkumulatoren, die Klassifizierung von Industrie- und Fahrzeugbatterien eine Änderung in der Unterteilung innerhalb der Codes 2.3 und 3.3. „Sonstige“ erfahren hat. Dieses wirkt sich jedoch nicht auf den von Ihnen zu leistenden Umweltbeitrag oder auf Ihre Registrierung beim Nationalen Batterieregister in Italien aus.

In Tschechien hat das dort ansässige Rücknahmesystem für Batterien im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes über Altprodukte Nr. 542/2020 zum 1. Januar 2021 nun auch Industrie- und Fahrzeugbatterien neu als Meldekategorien aufgenommen.

Auch in Schweden unterliegen Fahrzeugbatterien der Registrierungspflicht und können ab sofort über unseren Partner gemeldet werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen Marie Elfert gerne unter international@take-e-way.de bzw. 040/750687-127 zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Leiter Marketing & Kommunikation

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