Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen gesetzlich verankern

Sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene nehmen die Bestrebungen der Gesetzgeber zu, nicht nur die Marktüberwachung zu intensivieren sondern die Wirtschaftsakteure neben der Verantwortung für ihre Produkte auch hinsichtlich der Verantwortung für die Produktionswege (Lieferketten) in die Pflicht zu nehmen. Um Sie rechtzeitig auf Markt­überwachungs­ver­ord­nung und „Lieferkettengesetz“ (Sorgfaltspflichtengesetz) vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem kostenlosen Webinar „Von der Produktion in den Online-Shop – risikoorientierte Lieferketten-Compliance im Non-Food-Handel“ am 20.10.2020.

Wie die EU Kommission berichtet, will sie weltweit die Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferketten verbessern. Da freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in Drittstaaten nicht zur Norm geworden sind, will die Kommission im nächsten Jahr Gesetzesvorhaben einleiten, damit global operierende Unternehmen aus Europa auch entlang ihrer Lieferketten und an ihren Produktionsstandorten außerhalb Europas Verantwortung übernehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen werden davon betroffen sein.

Sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene nehmen damit die Bestrebungen der Gesetzgeber zu, nicht nur die Marktüberwachung zu intensivieren sondern die Wirtschaftsakteure neben der Verantwortung für ihre Produkte auch hinsichtlich der Verantwortung für die Produktionswege (Lieferketten) in die Pflicht zu nehmen.

Um Sie rechtzeitig auf Markt­überwachungs­ver­ord­nung und „Lieferkettengesetz“ (Sorgfaltspflichtengesetz) vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem kostenlosen Webinar „Von der Produktion in den Online-Shop – risikoorientierte Lieferketten-Compliance im Non-Food-Handel“ am 20.10.2020.

Melden Sie sich hier zum Webinar an.

Das Webinar wird Ihnen einen Überblick über Ihre Pflichten auf Produktions- und Produktebene sowie in der gesamten Lieferkette geben. Es werden Ihnen kostengünstige, risikoorientierte Lösungsansätze für die vielfältigen Anforderungen aufgezeigt. Als Referenten stehen Ihnen Dr. Michael Arretz, Geschäftsführer der German Importers (Verband der Fertigwarenimporteure/VFI) und take-e-way-Geschäftsführer/VERE-Vorstand Oliver Friedrichs zur Verfügung.

Tipp: Melden Sie sich auch für das Webinar an, wenn Sie nicht persönlich daran teilnehmen können, der Link zur Aufzeichnung des Webinars wird Ihnen anschließend automatisch zugesendet.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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