Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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WEEE Photovoltaik Service

Compliance nach WEEE,- Batterie- und Verpackungsrichtline für PV Module, Wechselrichter, Speichersysteme und Verpackung in Deutschland und Gesamt-Europa (EU+EFTA)

Die Elektro-Altgeräte-Richtlinie der Europäischen Union (WEEE, 2012/19/EU) wurde in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.

Das neue ElektroG ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Photovoltaikmodule unterfallen seitdem dem Anwendungsbereich des ElektroG, sind also definitionsgemäß Elektrogeräte. Das bedeutet, dass Hersteller (Erst- In -Verkehr -Bringer ) von Photovoltaikmodulen seit dem 1. Februar 2016 nach ElektroG registriert sein müssen. Die Registrierung muss vorliegen bevor PV Module in Deutschland angeboten oder verkauft werden. PV-Module, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, sind nicht nachträglich zu registrieren, müssen aber im Falle der Demontage/Entsorgung nach den Vorgaben des ElektroG behandelt und die Mengenströme an die zuständige Behörde Stiftung EAR berichtet werden. Dies gilt auch für den Fall der Wiederverwendung, welche explizit durch das ElektroG vorgesehen ist.

Wechselrichter / Inverter fallen bereits seit dem Jahr 2005 in den Anwendungsbereich des ElektroG und sind je nach Kantenlänge als Klein- oder Großgeräte zu registrieren, respektive zu behandeln und zu entsorgen, mit entsprechenden Berichtspflichten.

Speichersysteme sind als Industriebatterien nach Batteriegesetz (BattG) einzuordnen und als solche zu registrieren. Den Abnehmern sind kostenlose Rückgabemöglichkeiten anzubieten und für entsorgte Mengen sind entsprechende Mengenbilanzen und Nachweise gegenüber der zuständigen Behörde (Umweltbundesamt) zu erbringen. Auch diesen Service führt take-e-way für Sie durch.

take-e-way übernimmt für namhafte internationale PV Hersteller/ In -Verkehr -Bringer die komplette Überwachung, Steuerung und Berichterstattung für PV Module und Wechselrichter. Seit 2016 werden mehr als 60% aller registrierten PV Module durch die take-e-way Kunden in den Markt gemeldet und mehr als 60% aller Abholungen organisiert.

Im Bereich der Eigenrücknahme hat take-e-way einen Marktanteil von über 90%.

Durch diese Marktführerschaft hat take-e-way die Möglichkeit ihren Kunden den besten Service mit den besten Preisen zur Verfügung zu stellen.

WEEE Deutschland – take-e-way bietet verpflichteten Herstellern folgende ElektroG Leistungen an

  • Stellung der insolvenzsicheren Garantie durch Teilnahme an unserem Garantiesystem >> 1st-weee-guarantee <<
  • Stammregistrierung bei der EAR-Stiftung
  • Terminüberwachung und regelmäßige Aktualisierungsregistrierung
  • Monatliche Mengenmeldungen
  • Jährliche Mengenmeldungen
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation und des Schriftverkehrs mit der EAR-Stiftung
  • Erfüllung sämtlicher Archivierungs- und Nachweispflichten
  • Überwachung der Verwertungskette – nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe kommen zum Einsatz
  • Organisation der Entsorgung (Abholkoordinaton)
  • Erstellung der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  • Ausstellung eines Zertifikats über Ihre WEEE Compliance für Ihre Kunden
  • Für Hersteller außerhalb Deutschlands: Gestellung des Autorisierten Bevollmächtigten
  • Registrierung nach ElektroG von Wechselrichtern
  • Registrierung für Stromspeicher / Speichersysteme als Industriebatterien nach Batteriegesetz
  • Organisation der Entsorgung von Speichersystemen

Service Europa – Komplettabwicklung hinsichtlich der WEEE-Batterie- und Verpackungsrichtlinie in Gesamt-Europa (EU+EFTA)

Seit 2016 haben alle EU Länder die Direktive hinsichtlich der PV umgesetzt.

Aus diesem Grund registrieren Hersteller/ In -Verkehr -Bringer von Photovoltaikmodulen in der Regel in mehreren EU Ländern gleichzeitig, bzw. benötigen Registrierungen in EU- und Anrainerländern zu unterschiedlichen Zeiten.

Wir bieten hierfür den passenden Rahmenvertrag an, so dass Hersteller jederzeit Ihre Registrierungen ihren internationalen Projekten und Vertriebswegen anpassen können.

Da wir hinsichtlich der 3 EU Richtlinien in allen Ländern unterschiedliche nationale Umsetzungen haben, unterstützt take-e-way bei der Prüfung auf Rechtssicherheit hinsichtlich herstellerspezifischer Parameter (Vertriebswege, Produktzuordnung etc).

Bei Fragen zur Registrierung in der EU und anliegenden Ländern melden Sie sich bitte bei unserer PV Expertin Michaela Lepke für eine Beratung.

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