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REACh Verordnung (EC) 1907/2006

Infos und Lösungen zur REACh VO

Die REACh Verordnung steht als Abkürzung für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Erzeugnissen) und ist seit dem 1.06.2007 EU-weit in Kraft.

Zweck der REACh Verordnung (EC) 1907/2006 ist es, gefährliche Substanzen zu limitieren und als gefährlich vermutete Chemikalien zu überwachen. Sie unterscheidet grundsätzlich in Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und Erzeugnisse.

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen sicherstellen, dass ihre Produkte weder der Gesundheit noch der Umwelt schaden. Zudem sind sie verpflichtet, Chemikalien zu registrieren und hierfür umfangreiche Informationen bereitzustellen, um Produkte gesetzeskonform in Verkehr bringen zu können. 

Welche Produkte sind von der REACh Verordnung betroffen?

Jedes Verbraucherprodukt ist betroffen.

Die meisten Produkte gelten als Erzeugnisse, zum Beispiel:

  • Vasen
  • Kleidung
  • Toaster
  • Tablets

Als Zubereitungen einzuordnen sind flüssige oder pastöse Stoffe wie zum Beispiel:

  • Tinten
  • Cremes
  • Lacke
  • Klebstoffe

    Rechtskonforme Umsetzung der REACh-Verordnung

    Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

    Unter REACh haben Erzeugnisse eine besondere Stellung. Denn Produzenten, Lieferanten und Verwender von Erzeugnissen können unter der REACh Verordnung unter bestimmten Bedingungen sowohl Informations- und Mitteilungspflichten als auch die Pflicht zur Registrierung von Stoffen haben.
    REACh unterscheidet in

    • Verbote, die für gefährliche Substanzen im Anhang XVII der Verordnung angegeben sind und
    • Meldungsverpflichtungen für Substanzen (SVHC für „Substances of Very High Concern“), die als gefährlich vermutet, aber noch weiter beobachtet werden.

    Wenn die SVHC einen pauschalen Grenzwert von 0,1 mg/kg übersteigen, müssen sie gemeldet werden. Die Meldung dieser Substanzen erfolgt seit dem 1.1.2021 EU-weit über die SCIP-Datenbank der ECHA (European Chemicals Agency). Fragen Sie hier unseren SCIP Datenbank Service über die Fast Lane an.

    Laborprüfungen sind zur Umsetzung von REACh (EC) 1907/2006 unumgänglich. Prüfumfänge können aber drastisch reduziert werden, wenn bekannt ist, in wie weit jedes Material auf welche Schadstoffe hin zu untersuchen ist. Wir helfen Ihnen mit individuellen Services rund um Prüfmanagement bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.

     

    Wichtige Hinweise zur REACh Verordnung

    • REACh Verordnung 2020 / REACh Verordnung 2021: Zum Jahreswechsel zwischen 2020 und 2021 haben sich einige Regularien geändert. Vor allem wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass es neue Pflichten bezüglich der SCIP-Datenbank gibt. 
    • Tiefergehende Informationen bietet unser monatliches Webinar "Chemische Product Compliance" -melden Sie sich hier kostenlos an
    • REACh Verordnung Anhang 17 beinhaltet Stoffe und Stoffgruppen, für welche gesetzliche Beschränkungen gelten. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gerne.
    • REACh Verordnung Artikel 33 bezieht sich auf die Pflicht eines Inverkehrbringers, dass sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" ab einem prozentualen Anteil über 0,1% gemeldet werden müssen. Hierzu geben wir Ihnen ebenfalls gerne weiterführende Informationen.
    • REACh Konformitätserklärung: Eine Formulierungshilfe bietet die IHK hier. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine REACh Konformitätserklärung für Ihren individuellen Fall zu erstellen.

    Unser Service zur REACh Verordnung

    Bestimmung der relevanten chemischen Analysen für Ihre Produktbauteile & Komponenten

    Auswahl geeigneter Labore

    Bewertung Ihrer Prüfberichte

    Unterstützung bei der Meldung bzw. SCIP-Registrierung von SVHC an die ECHA  

    Basis-Beratung zum fairen & transparenten Preis

    Product Compliance für Online-Shops (E-Commerce)

    Jetzt REACh Service anfragen

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