EPR-Service für Textilien in Ungarn

EPR-Anforderungen in Ungarn bereiten Ihnen Kopfzerbrechen?

Wir kümmern uns um Ihre Textilregistrierung und übernehmen die gesamte Abwicklung mit den Behörden – damit Sie rechtskonform verkaufen können.

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Seit Juli 2023 gelten in Ungarn EPR-Pflichten (EPR = Extended Producer Responsibility) für Textilprodukte, die importiert oder in Ungarn verkauft werden. Grundlage hierfür ist die ungarische Regierungsverordnung 80/2023, in deren Anhang 1 geregelt ist, dass auch Textilprodukte unter die Erweiterte Herstellerverantwortung fallen.

Hierunter fallen sowohl Textilien für den Heimbedarf als auch für den gewerblichen Bereich. Nicht-ungarische Hersteller müssen zudem einen bevollmächtigten Vertreter in Ungarn bestellen.

Finden Sie die Antwort auf Ihre Fragen in unseren FAQs  oder  Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Muss ich mich in Ungarn registrieren lassen, wenn ich Textilien verkaufe?

Welche Produkte müssen registriert werden?

Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?

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