Seit Juli 2023 gelten in Ungarn EPR-Pflichten (EPR = Extended Producer Responsibility) für Textilprodukte, die importiert oder in Ungarn verkauft werden. Grundlage hierfür ist die ungarische Regierungsverordnung 80/2023, in deren Anhang 1 geregelt ist, dass auch Textilprodukte unter die Erweiterte Herstellerverantwortung fallen.
Hierunter fallen sowohl Textilien für den Heimbedarf als auch für den gewerblichen Bereich. Nicht-ungarische Hersteller müssen zudem einen bevollmächtigten Vertreter in Ungarn bestellen.
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Muss ich mich in Ungarn registrieren lassen, wenn ich Textilien verkaufe?
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