Ungarn Registrierung für Textilien und Möbel

Die Registrierungspflicht greift seit dem 01.07.2023 und erfordert für nicht in Ungarn ansässige Unternehmen die Bestellung eines ungarischen bevollmächtigten Vertreters.

Die Pflicht zur EPR-Registrierung von Möbeln und Textilien basiert auf der ungarischen Regierungsverordnung 80/2023 und betrifft alle Inverkehrbringer dieser Produkte. Beim Verkauf aus dem Ausland gilt diese, sofern Sie direkt an Endnutzer in Ungarn verkaufen. Eine Registrierungspflicht bei Verkauf an Weiterverkäufer in Ungarn besteht nicht, sofern Ihr Unternehmen nicht in Ungarn ansässig ist. Die Registrierungspflicht greift seit dem 01.07.2023 und erfordert für nicht in Ungarn ansässige Unternehmen die Bestellung eines ungarischen bevollmächtigten Vertreters.

take-e-way bietet ab sofort Registrierungen für Inverkehrbringer von Möbeln und Textilien in Ungarn an, welche unsere bisherigen Dienstleistungen für den Verkauf von EEE / WEEE, Batterien und Verpackungen in Ungarn ergänzt. Dieses Angebot umfasst auch die Mengenmeldung über unser Kundenportal. Falls Sie Textilien oder Möbel nach Ungarn verkaufen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Sie registrierungspflichtig sind. take-e-way unterstützt Sie gerne dabei.

Fragen zur Registrierung von Textilien und Möbeln in Ungarn? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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