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Tonabnehmer für Musikinstrumente sind Kleingeräte

Elektromagnetische Tonabnehmer liegen im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes.

 

Laut einer Information der Stiftung EAR liegen elektromagnetische Tonabnehmer für Musikinstrumente sogenannte Pickups schon seit Beginn des Elektrogesetzes in dessen Anwendungsbereich. Denn: Sie erzeugen mittels Induktion Ströme beziehungsweise Spannungen. Pickups zählen zu den Kleingeräten und damit zur Kategorie 5.

Elektrisch betriebe Instrumente wie beispielsweise E-Gitarren müssen in der Regel als Großgeräte in Kategorie 4 registriert werden. Der Hersteller gilt als Assembler, wenn er Tonabnehmer verbaut, die schon registriert sind und gemeldet werden. Das Gewicht der Tonabnehmer muss dann bei der Mengenmeldung abgezogen werden.  


Quelle: EAR InfoBrief 2/2019

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