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Keine Systembeteiligung vorhanden?

Ein Bericht der Bundesregierung lobt die effiziente Kooperation des Verpackungsregisters mit den Landesvollzugsbehörden beim Vollzug des Verpackungsgesetzes. Der Bericht stellt klar: erst etwa ein Drittel der Hersteller, die nach ihren eigenen Angaben in LUCID eine Systembeteiligung vorweisen müssten, haben eine solche auch tatsächlich vorgenommen. Wer keine Systembeteiligung nachweisen kann, sollte jetzt schnell aktiv werden.

Wie der Bundestag berichtet, hat die Bundesregierung am 16.04.2025 den Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen nach § 22 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes sowie über die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Zentralen Stelle (Drucksache 21/14) veröffentlicht. Darin wird vor allem die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) für die Stärkung des Wettbewerbs durch ihre effiziente Organisation, insbesondere im Bereich Vollzug, gelobt. Die Funktionsweise des Verpackungsgesetz-Vollzugs bei der engen Zusammenarbeit mit den Landesvollzugsbehörden wird in dem Bericht detailliert auf Seite 8 dargestellt. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Punkte (weitere Details finden Sie in dem oben verlinkten Bericht):

  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) arbeitet eng und effektiv mit den Landesvollzugsbehörden zusammen.
  • Sie stellt Verdachtsfälle von Ordnungswidrigkeiten über ein digitales Landesvollzugsbehördenportal zur Verfügung, das von über 90 % der Behörden genutzt wird.
  • Ein spezielles Behördenpostfach sowie telefonische Rücksprachen ermöglichen eine schnelle Kommunikation.
  • Zudem informiert die ZSVR regelmäßig über Veranstaltungen (z.B. Vollzugsbesprechungen auf Landesebene) und Webinare, die bei Behörden auf positive Resonanz stoßen.
  • Eine länderoffene Arbeitsgruppe der ZSVR mit Vertretern der Länder aus dem Ausschuss für Produktverantwortung (APV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) fördert den regelmäßigen Austausch zu Vollzugsthemen. Über die Gesprächsergebnisse wird informiert, so dass alle Länder davon profitieren.
  • Berichte der ZSVR sind praxisgerecht aufbereitet, so dass die Vollzugsbehörden diese gut handhaben und die erforderlichen Informationen daraus gewinnen können.
  • Beschwerden über die ZSVR aus dem Kreis der Länder sind derzeit nicht bekannt.

Vor dem Hintergrund des eingespielten VerpackG Vollzugs ist folgende entscheidende Information aus dem Bericht ein Warnsignal an alle im Portal LUCID registrierten Händler und Hersteller, die noch kein Duales System beauftragt bzw. in LUCID hinterlegt haben:

„Zugleich wird auch deutlich, dass bislang erst etwa ein Drittel der Hersteller, die nach ihren eigenen Angaben in LUCID eine Systembeteiligung vorweisen müssten, eine solche auch tatsächlich vorgenommen hat. Für den Vollzug stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar.“ Aus Sicht von take-e-way ist anzunehmen, dass sich das Verpackungsregister im Bereich Vollzug stark mit diesem Thema auseinandersetzen wird, zumal es aufgrund der Registrierungsdaten einfach für die ZVSR ist, im LUCID registrierte Händler mit einer fehlenden Systembeteiligung festzustellen.

Keine Systembeteiligung vorhanden? Das take-e-way Beratungs-Team hilft Ihnen und steht unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de gerne zur Verfügung.

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