EU Rat für reduzierte Berichtspflichten

Um die politischen Ziele angemessen zu wahren, wird mit dem Mandat sichergestellt, dass die Ermittlungs- und Bewertungspflichten ausgeweitet werden, falls objektive und überprüfbare Informationen darauf hindeuten, dass negative Auswirkungen vorliegen, die über die direkten Geschäftspartner hinausgehen.

Wie der Europäische Rat berichtet, haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten am 23.06.2025 auf das Verhandlungsmandat des Rates für die Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geeinigt, wonach die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) vereinfacht werden sollen. Dies soll durch eine Verringerung des Meldeaufwands und eine Begrenzung der Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-Down-Effekt) auf kleinere Unternehmen erreicht werden. Der Vorschlag ist Teil des am 26.02.2025 von der Kommission angenommenen „Omnibus I“-Pakets (trade-e-bility berichtete: CSRD & CSDDD Verschiebung kommt). Hier die wesentlichen Aspekte:

CSRD: Bezüglich der CSRD hat die Kommission vorgeschlagen, den Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten anzuheben und börsennotierte KMU vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Im Rahmen seines Mandats hat der Rat einen Schwellenwert für den Nettoumsatzerlös in Höhe von über 450 Mio. € hinzugefügt, um den Meldeaufwand für Unternehmen weiter zu verringern. Mit dem Mandat des Rates wird auch eine Überprüfungsklausel eingeführt, die eine mögliche Ausweiterung des Anwendungsbereichs betrifft, um eine angemessene Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen sicherzustellen.

CSDDD: Während der Anwendungsbereich der CSDDD im Vorschlag der Kommission nicht behandelt wurde, hat der Rat die Schwellenwerte für Beschäftigte auf 5.000 und für den Nettoumsatzerlös auf 1,5 Mrd. € erhöht. Nach Ansicht des Rates können die größten Unternehmen den größten Einfluss auf ihre Wertschöpfungskette nehmen und sind am besten in der Lage, die Kosten und Belastungen der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht aufzufangen. Im Mandat des Rates wird der Schwerpunkt von einem unternehmensbasierten Ansatz hin zu einem risikobasierten Ansatz verlagert, bei dem die Bereiche im Mittelpunkt stehen, in denen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten auftreten. Unternehmen sollten nicht mehr zu einer umfangreichen Erfassung verpflichtet sein, sondern stattdessen eine allgemeinere Untersuchung durchzuführen. Um die politischen Ziele angemessen zu wahren, wird mit dem Mandat sichergestellt, dass die Ermittlungs- und Bewertungspflichten ausgeweitet werden, falls objektive und überprüfbare Informationen darauf hindeuten, dass negative Auswirkungen vorliegen, die über die direkten Geschäftspartner hinausgehen. Außerdem wird mit dem Mandat des Rates eine Überprüfungsklausel eingeführt, die eine mögliche Ausweitung dieser Pflichten über die „Ebene 1“ hinaus betrifft. Weitere Details finden Sie auf der Webseite des EU Rats.

Nächste Schritte: Der Vorsitz kann nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um eine Einigung über dieses Dossier zu erzielen, sobald das Parlament seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.

Fragen zu CSRD und CSDDD? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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