REACh Stoffverbote nach Anhang XVII im November erweitert

Die Liste im Anhang XVII reguliert die Höchstgehalte der aufgeführten Schadstoffe in Materialien, die z.B. in Verbraucherprodukten Verwendung finden.

Am 19. und 23.11.2021 wurde der Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert. Zum Einen wurde die Liste um eine auf 76 Substanzen erweitert, zum Anderen wurden die Eintragungen für Stoffe mit den Listennummern 4 bis 7 geändert. Die Liste im Anhang XVII reguliert die Höchstgehalte der aufgeführten Schadstoffe in Materialien, die z.B. in Verbraucherprodukten Verwendung finden. 

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure sollten die Veränderungen in den Gesetzgebungen zur Vermeidung von Schadstoffen im Blick behalten und die sich dadurch ggf. erhöhenden Prüfkosten berücksichtigen.

trade-e-bility unterstützt Sie dabei, sich über die Änderungen zu informieren und berät bei der Umsetzung neuer Anforderungen.

Für Fragen zum Thema REACh steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

kl. Anfrage ohne Land
This field must be filled!
This field must be filled!
This is not a valid email address!
This field must be filled!
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×