Professionelle Endnutzer müssen registrieren

Importeure von Elektrogeräten in Finnland gelten nun als Hersteller und müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen und Mengen melden. Für WEEE in Belgien besteht die Regel, dass professionelle Endnutzer registrierungspflichtig sind und Verkäufer aus dem Ausland diese Verpflichtung nur freiwillig übernehmen können.

Im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung kann sich die Definition eines Herstellers im Sinne des Gesetzes von Land zu Land unterscheiden. Für nicht im Zielland ansässige Firmen gilt in der Regel eine Registrierungspflicht bei direktem Verkauf an Endnutzer. An aktuellen Beispielen aus Finnland und Belgien sehen wir unterschiedliche Auslegungen hierzu. 

Finnland: Unser finnischer take-e-way-Partner hat uns darüber informiert, dass seit dem 01.01.2025 auch Elektrogeräte, die zur eigenen Verwendung nach Finnland importiert werden, der Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Importe von finnischen Firmen, die nicht über Fernabsatz getätigt wurden. Der Hintergrund hierfür ist das Bestreben, sicherzustellen, dass auch solche Importe gemeldet und Gebühren für die spätere Abfallentsorgung entrichtet werden. Beispiele für Eigenverwendung sind: 

  • Firma A produziert Solarpaneele zur eigenen Verwendung und importiert Ausrüstung hierfür nach Finnland, um damit einen Solar-Park zu errichten. Die Ausrüstung sowie Verpackung der Geräte, die Paletten und die Energiespeicher müssen beim Rücknahmesystem gemeldet werden. 
  • Firma B produziert im Ausland Server und importiert diese Server nach Finnland, um damit ein Datenzentrum zu errichten. Die Server und Peripheriegeräte sowie Verpackung der Geräte und Paletten müssen beim Rücknahmesystem gemeldet werden. 

Was bedeutet dies in der Praxis? Importeure solcher Produkte gelten nun als Hersteller und müssen sich an ein Rücknahmesystem in Finnland anschließen und Mengen melden. Gegebenenfalls ist auch eine rückwirkende Mengenmeldung notwendig. 

Belgien: Belgische professionelle Endnutzer gelten nicht länger als Batteriehersteller. Das monopolistische Rücknahmesystem für Batterien kündigt an, dass sich ab August 2025 die Herstellerdefinition bei Verkäufen an professionelle Endnutzer ändert. Bisher mussten sich belgische Firmen, welche Batterien für den Eigenbedarf importieren, als Hersteller registrieren und ihre importierten Mengen an Bebat melden. Diese Pflicht wird nun auf die nicht-belgischen Verkäufer übertragen. Beispiel: Ein Friseur in Belgien kauft einen batteriebetriebenen Rasierer für seinen Salon von einem Unternehmen aus Deutschland. 

  • Bis August 2025 musste sich der Friseur registrieren und die vorgezogenen Entsorgungsgebühren tragen. Der Verkäufer aus Deutschland, der dem Friseur den Rasierer verkauft hat, konnte diese Pflichten freiwillig übernehmen. 
  • Ab August 2025 muss sich der Friseur nicht mehr selbst registrieren, sondern der Verkäufer wird als Hersteller in die Pflicht genommen. 

Bitte beachten Sie, dass diese Änderung nur für den Abfallstrom Batterien gilt. Für WEEE bleibt die Regel bestehen, dass professionelle Endnutzer registrierungspflichtig sind und Verkäufer aus dem Ausland diese Verpflichtung nur freiwillig übernehmen können. Sollten Sie von den veränderten Herstellerdefinitionen betroffen sein, wenden Sie sich gerne an take-e-way. Wir beraten und unterstützen Sie gerne hinsichtlich der Registrierungen. 

Fragen zur Registrierung in Finnland oder Belgien? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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