Seit dem 01.07.2025 gelten in Norwegen neue gesetzliche Anforderungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen. Das revidierte Abfallregelwerk hebt die bisherige Bagatellgrenze von 1.000 kg pro Materialart und Jahr auf. Damit sind nun alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem norwegischen Markt in Verkehr bringen, zum Anschluss an ein genehmigtes Rücknahmesystem und zur Mengenmeldung verpflichtet – unabhängig von den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen.
Laut Mitteilung des norwegischen Klima- und Umweltministeriums (Klima- og miljødepartementet) gilt diese Pflicht sowohl für inländische als auch ausländische Unternehmen. Letztere müssen weiterhin einen Bevollmächtigten in Norwegen benennen, um die Registrierung rechtskonform vornehmen zu können.
Die neue Regelung stellt eine Anpassung an die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in ihrer geänderten Fassung durch die Richtlinie (EU) 2018/851 dar. Ziel ist eine effizientere und transparentere Steuerung der Produzentenverantwortung sowie eine bessere Marktüberwachung durch ein künftig geplantes zentrales Verpackungsregister.
Betroffen sind alle Akteure entlang der Lieferkette – insbesondere auch Importeure verpackter Waren in geringen Mengen. Unternehmen, die bisher aufgrund der Mengenfreigrenze keine Registrierungspflicht hatten, müssen nun aktiv werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Fragen zum genehmigten Rücknahmesystem und zur Mengenmeldung in Norwegen? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.