NEUE DROHNENVERORDNUNG

Seit 1.10.17 gilt die neue Drohnenverordnung! Neben einigen anderen Anforderungen gilt, dass Drohnen über 250 g Gewicht nun neben einer Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), auch noch mit einer Plakette des Nutzers gekennzeichnet sein müssen.
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