Materialalternativen für Einweg-Kunststoffartikel

Ab dem 03.07.2021 sind einige Einwegkunststoffprodukte für den Verkauf verboten. Viele dieser Einwegprodukte, wie Trinkhalme, Teller, Rührstäbchen, Besteck, Fast-Food-Verpackungen kommen mit Lebensmitteln in Kontakt. Materialalternativen sind deshalb mit großer Vorsicht zu bewerten. Um die Auswahl von Substituten zu erleichtern, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Mitteilung veröffentlicht, welche Materialalternativen zu Kunststoff-Trinkhalmen bestehen.

Ab dem 03.07.2021 sind einige Einwegkunststoffprodukte für den Verkauf verboten. Viele dieser Einwegprodukte, wie Trinkhalme, Teller, Rührstäbchen, Besteck, Fast-Food-Verpackungen kommen mit Lebensmitteln in Kontakt. Materialalternativen sind deshalb mit großer Vorsicht zu bewerten.

Um die Auswahl von Substituten zu erleichtern, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Mitteilung veröffentlicht, welche Materialalternativen zu Kunststoff-Trinkhalmen bestehen. Viele der dort vorgestellten Materialien wie z.B. Silikon lassen sich auch im Kontext anderer Anwendungen nutzen.

Für Materialien mit Lebensmittelkontakt gelten EU-weit besondere Anforderungen. Hersteller, Importeure und Fulfilmentdienstleister, die diese Produkte vermarkten, sollten sich über ggf. vorhandene Inhaltsstoffe bei Kunststoffalternativen informieren.

Die trade-e-bility unterstützt Produktverantwortliche darin, ihre Lebensmittelkontaktmaterialien gesetzeskonform zu vermarkten. Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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