Bereits seit dem Jahr 2006 müssen in Frankreich zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens von für den Haushalt bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten die in den Gesamtkosten der Produkte enthaltenen vorgezogenen Entsorgungskosten separat auf den Verkaufspapieren ausgewiesen werden (Visible Fee). Dies gilt auch beim Inverkehrbringen von Möbeln. Damit soll das Bewusstsein der Endverbraucher im Hinblick auf die erweiterte Herstellerverantwortung geschärft werden.
Die Endverbraucher müssen zusätzlich an der Verkaufsstelle über die vorgezogenen Entsorgungskosten informiert werden. Dies ist im Fall des Online-Verkaufs die jeweilige Produktseite.
Hersteller, die ihre Produkte über Online-Marktplätze nach Frankreich verkaufen, sind verpflichtet, die Marktplatzplattformen über die Höhe der aufzuzeigenden Gebühr zu informieren.
Wenn Sie über Marktplätze in Frankreich verkaufen, müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Marktplätze Sie auffordern werden, die Entsorgungskosten je auf der Plattform angebotenem Artikel anzugeben.
Fragen zu den vorgezogenen Entsorgungskosten in Frankreich? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.