Pakistanische Textilarbeiter, die pakistanische Gewerkschaft National Trade Union Federation (NTUF) und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) werfen einem bekannten Textildiscounter ernsthafte Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz / LkSG) vor und reichten Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. So berichtet die ECCHR auf ihrer Webseite. Die Nichtregierungsorganisation FEMNET, die von Anfang an in die Gespräche mit dem Textildiscounter eingebunden war, wird in diesem Zusammenhang wie folgt zitiert: „Der Fall […] ist auch politisch von Relevanz: Er zeigt, dass der aktuell diskutierte Kurswechsel beim LkSG den Schutz Betroffener gefährdet. Die Bundesregierung muss diesen Entwicklungen entgegentreten, statt das Gesetz zu schwächen oder gar abzuschaffen.“
Hingegen berichtet der Bundestag, dass die Opposition mit ihren Lieferketten-Initiativen gescheitert ist. So hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.06.2025 mehrere Vorlagen der Opposition (AfD/Grüne) zum Thema Lieferkettengesetze und -richtlinien abgelehnt:
„Die AfD-Fraktion hatte in einem Gesetzentwurf (21/329) zum einen gefordert, das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) abzuschaffen. In einem Antrag (21/340) forderte sie die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie, die das deutsche Gesetz ablösen soll. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/353) das Gegenteil, nämlich die globale Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards mit der EU-Lieferkettenrichtlinie zu stärken und Schutzstandards hochzuhalten.“, so der Bundestag, und weiter: „Die Koalitionsfraktionen bekräftigten, mit ihnen werde es kein Zurück in die Verantwortungslosigkeit geben, es gehe aber auch nicht um Bürokratie aus ideologischen Gründen. Die Linke stellte klar, dass Menschenrechte unverhandelbar und die Lieferketten-Regelungen deshalb ein historischer Fortschritt seien, der verteidigt werden müsse.“ Händlern ist anzuraten, das Lieferkettengesetz weiterhin im Blick zu haben.
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