Product Compliance in der Praxis meistern
EPR & Product Compliance Workshop vom 25. - 27. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, internationale EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

×

Händler und Hersteller im Fokus von Meldern

Die Deutsche Umwelthilfe hat eine irreführende Werbeaussage zu angeblich austauschbaren Smartphone-Akkus gestoppt und damit ein Signal für den Vollzug der neuen EU-Ökodesign-Regeln gesetzt. Gleichzeitig sorgt der sogenannte „Anzeigenhauptmeister“ für Aufsehen, weil er mehrere Geschäfte nach dem Verpackungsgesetz angezeigt hat.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist erfolgreich gegen irreführende Werbung eines namhaften Elektronikherstellers vorgegangen. Der Elektronikhersteller hatte bei zwei Smartphone-Modellen angegeben, der Akku sei „vom Nutzer auswechselbar“. Tatsächlich war ein Austausch jedoch nur mit Spezialwerkzeug, technischem Know-how und bis zu 54 Arbeitsschritten möglich. Die DUH sah darin einen klaren Verstoß gegen die seit dem 20.06.2025 geltenden EU-Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten, die festlegen, dass ein Akku nur dann als „vom Nutzer austauschbar“ gilt, wenn kein spezielles Werkzeug oder Fachwissen nötig ist.

Nach Aufforderung durch die DUH räumte der Hersteller die irreführende Angabe ein und verpflichtete sich, solche Aussagen künftig zu unterlassen. Die Umweltorganisation bewertet den Fall als wichtigen Präzedenzfall zur Durchsetzung der neuen EU-Regeln. Sie fordert nun verstärkte Marktüberwachung und Kontrollen, um sicherzustellen, dass Verbraucher korrekt informiert werden und nachhaltigere, reparaturfreundliche Produkte gefördert werden.

Fragen zu Ökodesign? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Tag24 berichtet, dass der bislang eher Falschparkern bekannte, sogenannte „Anzeigenhauptmeister“ im Raum Zwickau mehrere Geschäfte überprüfte und aufgrund verweigerter Pfandrücknahme Anzeigen einreichte. Er beruft sich dabei auf das Verpackungsgesetz, wonach Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 200 m², die Getränke mit Pfand verkaufen, verpflichtet sind, Leergut anzunehmen.

Bei Filialen, darunter eine Baumarkt-Filiale und eine Discount-Kette, stellte er fest, dass die Rücknahme abgelehnt wurde – beispielsweise mit der Begründung, die Fläche sei unter 200 m² oder es würden nur „kleine Mengen“ akzeptiert. Daher schaltete er die Behörden ein. Auch die Fassade einer namhaften Elektro-Handelskette ist auf den Fotos im Artikel zu erkennen.

Fragen zum Verpackungsgesetz? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

kl. Anfrage ohne Land
This field must be filled!
This field must be filled!
This is not a valid email address!
This field must be filled!
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×