Wie Euractiv und Forbes berichten, ist die Zukunft des EU-Gesetzes gegen Greenwashing – der sogenannten Green Claims Directive (GCD) – aktuell ungewiss: Die EU-Kommission hat die Verhandlungen vorerst ausgesetzt, weil zu befürchten ist, dass das Gesetz vor allem kleine Unternehmen zu sehr belasten könnte. Unter dem Druck konservativer Gruppierungen, insbesondere der EVP, droht das Gesetz womöglich ganz zurückgezogen zu werden. Kritiker sprechen von einem bedeutenden Rückschritt für den Verbraucherschutz und warnen davor, dass irreführende „grüne“ Werbeaussagen ungefiltert bleiben könnten. Ob die Richtlinie mit Ausnahmen für KMU neu startet oder endgültig fällt, entscheidet sich in den kommenden Wochen.
Doch Vorsicht: Wie die Rechtsanwälte von Noerr berichten, würde ein Entfall der Green Claims-Richtlinie nicht dazu führen, dass deren Regeln komplett wegfallen, da die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) bereits am 26.03.2024 in Kraft getreten ist. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben bis zum 27.03.2026 gesetzlich umzusetzen. Die entsprechenden Gesetze müssen ab dem 27.09.2026 angewendet werden. Die EmpCo-Richtlinie listet insbesondere verschiedene Handlungen auf, die künftig als grundsätzlich unlautere Geschäftspraktiken verboten sind. Dazu gehören zum Beispiel das Verwenden eines Nachhaltigkeitssiegels ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem sowie das Abgeben allgemeiner Umweltaussagen, wenn das Unternehmen die behauptete, anerkannte herausragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.
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