FEHLENDE CE-KENNZEICHNUNG

Fehlende CE-Kennzeichnung auf dem Produkt ist ein Wettbewerbsverstoß.
Das OLG Köln hat im Urteil vom 25.10.2017 (Aktenzeichen 6 U 194/16) entschieden, dass das CE-Zeichen auf dem Produkt anzubringen ist, wenn die Mindestgröße von 5 mm eingehalten werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Beleuchtungskörper. Das Gericht sah das Unterlassen der CE-Kennzeichnung als Wettbewerbsvorteil an. TMK weist darauf hin, dass neben der zur Verfügung stehenden Fläche für das CE-Zeichen es noch weitere Kriterien gibt, die eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt nicht erforderlich machen. Lassen Sie sich gern von uns beraten.

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