Die EUDR Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 ist für Marktteilnehmer und Händler von Produkten aus Holz, Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja eines der wichtigen todo-Themen der nächsten Monate. Viele Unternehmen ahnen gar nicht, dass sie davon betroffen sind. Daher hier einige echte Beispiele aus der Kunden-Praxis von trade-e-bility: Die Betroffenheit nach der EUDR kann für Produkte bestehen, die unter anderem aus den oben genannten Rohstoffen gefertigt werden. Zum Beispiel könnten:
- bestimmte Saisonartikel,
- Möbel aus Holz,
- bestimmte Ersatzteile,
- Papier
von der EUDR betroffen sein. Eine Bestimmung der Betroffenheit muss jedoch immer im Einzelfall nach Artikel 1 und Anhang I (Zolltarifierung) der EUDR geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der EUDR für viele Unternehmen deutlich vor dem 30.12.2025 erfolgen muss, vor allem, wenn einflussreiche Abnehmer dieses einfordern.
EUDR Schulung: In unserer Grundlagenschulung zeigen wir auf, welche Aspekte zur Überprüfung der Betroffenheit beachtet werden müssen. Aufgrund des großen Interesses an der EUDR hat trade-e-bility eine preiswerte EUDR Online-Schulung zum Thema entwickelt, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Wir empfehlen Ihnen die rechtzeitige und unverbindliche Anfrage Ihrer persönlichen EUDR-Online-Schulung.
Fragen zur EUDR Entwaldungsverordnung? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.