Das zweite Änderungsgesetz zum ElektroG hat am 21. November 2025 den Bundesrat passiert und bildet damit die formale Basis für die erweiterten Pflichten entlang der gesamten Handelskette. Zentrale Rechtsgrundlage ist der neu eingeführte § 17 Abs. 1a ElektroG. Die neuen Regelungen bringen wesentliche Änderungen: Bisher konnten kleine Altgeräte kostenlos im Lebensmitteleinzelhandel, bei Wertstoffhöfen oder Sammelstellen abgegeben werden, größere Geräte nur bei Kauf eines Neugerätes am Wertstoffhof oder im Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Ab 1. Juli 2026 müssen jedoch alle Verkaufsstellen alte Elektrogeräte auch ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen. Die neuen Rücknahmepflichten gelten einheitlich für den stationären Handel und den Online-Handel, wobei Flächengrenzen vollständig entfallen, allein die tatsächlich genutzte Regalfläche ist dabei maßgeblich. Damit wird die Rücknahmeverantwortung deutlich ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht.
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Weite Rücknahmepflicht für alle Vor-Ort- und Online-Händler
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Einweg-E-Zigaretten oder Vapes vertreiben, sind diese Änderungen besonders relevant. Die Umsetzungsfrist läuft bereits: Bis spätestens zum 30. Juni 2026 müssen organisatorische, logistische, finanzielle und sicherheitsrelevante Voraussetzungen unabhängig von Unternehmensgröße, Verkaufsfläche oder Vertriebsweg geschaffen sein. Für viele KMU stellen diese Anpassungen eine erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Herausforderung dar.
Ab dem 01. Juli 2026 müssen auf Verkaufs-Websites klare, verständliche und leicht auffindbare Informationen zur Rückgabe bereitgestellt werden. Da auch Online-Händler bis spätestens zum 30. Juni 2026 geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung einrichten müssen, wird auch die Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten im digitalen Vertrieb verbindlich geregelt.
Zu diesem Zweck hat take-e-way einzigartige Rücknahmelösungen entwickelt, die insbesondere für Kioske, Tankstellen und andere kleine Einzelhandelsunternehmen geeignet sind.
Rücknahmebedingungen und Sicherheitskonzepte sollen ausgebaut werden
Ein weiterer Schwerpunkt der ElektroG-Novelle liegt auf Kennzeichnungspflichten und Verbraucherinformation. Rücknahmestellen müssen künftig mit einem bundeseinheitlichen, farbigen Sammelstellenlogo in mindestens DIN-A4-Größe gut sichtbar gekennzeichnet sein. Im stationären Handel gilt es, Hinweise am Regal mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne anzubringen, zudem soll aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden.
Fest verbaute Lithium-Batterien in Einweg-E-Zigaretten stellen erhebliche Brand- und Explosionsrisiken dar und dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. An Wertstoffhöfen dürfen Altgeräte daher künftig nur noch von geschultem Personal einsortiert werden. Wenn technisch möglich, werden Lithium-Batterien vorab entnommen und separat entsorgt, um Risiken im Sammel-, Lager- und Transportprozess zu minimieren.
Für Hersteller bedeutet die ElektroG-Novelle, dass ihre Produkte ordnungsgemäß zurückgenommen, behandelt und verwertet werden. Dazu zählen insbesondere die Beteiligung an Rücknahme- und Verwertungssystemen, die Unterstützung einer flächendeckenden Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten und Vapes, die Mitwirkung an Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie die Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen im Umgang mit Lithium-Batterien. Da viele Rohstoffe in ungenutzten Elektrogeräten dem Stoffkreislauf verwehrt bleiben, soll die Neuregelung den Anteil verwerteter Elektroaltgeräte erhöhen.
Kritik an hoher Regulierungsdichte und Nachteile für den legalen Markt
Umwelt- und Brandschutz sind zwar grundsätzlich sinnvolle Ziele, der Aufbau und die Finanzierung von Rücknahmestrukturen, die Organisation sicherer Lager- und Transportprozesse sowie die Abstimmung mit Rücknahmesystemen und Entsorgungsdienstleistern bedeuten allerdings insbesondere für KMU einen hohen Aufwand. Hinzu kommen gesteigerte Sicherheits- und Haftungsrisiken sowie ein erhöhter Schulungsbedarf für Mitarbeiter.
Zusätzliche Kritik richtet sich auf mögliche Fehlsteuerungen der Neuregelung. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) warnt ausdrücklich davor, dass ein erheblicher Teil der Einweg-E-Zigaretten über den illegalen Schwarzmarkt vertrieben wird – ohne Alterskontrollen, ohne Steuerabgaben und ohne Beteiligung an Entsorgungssystemen. Somit tragen rechtstreue Unternehmen praktisch allein jegliche Entsorgungskosten, was eine Wettbewerbsverzerrung zulasten des legalen Marktes nach sich zieht.
Insgesamt steht die ElektroG-Novelle für eine steigende Regulierungsdichte im Bereich E-Zigaretten und Elektroaltgeräte. Für viele mittelständische Hersteller und Händler bedeutet sie leider mehr Bürokratie, steigende Kosten, eine Verlagerung von Haftungsrisiken sowie einen unzureichenden Vollzug gegenüber illegalen Marktteilnehmern.
take-e-way bietet mit seinem Rücknahmesystem „take-e-back“ eine einfache Komplettlösung zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten, welche bereits E-Zigaretten miteinschließt. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/elektrog-ruecknahme/
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