Seit knapp einem Jahr ist die Registrierung für Verpackungshersteller in Dänemark verpflichtend. Im November 2025 wird nun die erste Mengenmeldung für in Dänemark in Verkehr gebrachte Verpackungen fällig. Die zu zahlenden vorgezogenen Entsorgungskosten unterliegen einem Ökomodulationsmodell.
Abhängig von der Recyclingfähigkeit der Verpackungsmaterialien haben die dänischen Behörden eine Preisstaffelung der vorgezogenen Entsorgungskosten, basierend auf einem Ampelsystem in grün und gelb (sehr gut oder bedingt recycelbar) bzw. rot (wenig recyclingfähig), eingeführt.
Während die Gebühren der gelben und grünen Kategorien die generellen Kosten decken, handelt es sich bei der roten Kategorie faktisch um einen Aufschlag von 35 % im Vergleich zu den als grün und gelb eingestuften Materialien.
Herstellern, die keine entsprechenden Nachweise vorlegen können, wird der Höchstsatz der roten Kategorie berechnet.
Darüber hinaus gibt es für gefährliche Haushaltsabfälle (hazardous waste) einen einheitlichen Preis, unabhängig vom Material, da die Kommunen eine feste Gebühr für die Entsorgung von Sondermüll erheben. Hier wird preislich pauschal für alle Materialien nur nach roter Stufe und grüner/gelber Stufe unterschieden.
Für gefährliche gewerbliche Abfälle fällt eine Verwaltungsgebühr und keine ökologisch gestaffelte Gebühr an.
Bis zu einem Schwellenwert von 8 Tonnen in Verkehr gebrachter Mengen/Jahr können Sie ggf. ohne Differenzierung nach Materialien an die dänischen Behörden melden. Dies kann jedoch mit höheren Gebührensätzen verbunden sein.
Fragen zur Registrierung und zur Meldung von Verpackungen in Dänemark? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.